Alkoholisierte Paketfahrerin hielt Polizei auf Trab

Eine alkoholisierte Paketzustellerin ist Sonntagabend in Bregenz aus dem Verkehr gefischt worden. Laut Polizei wehrte sich dabei so heftig gegen die Beamten, dass sie kurzzeitig an Händen und Füßen gefesselt werden musste.

Angehalten wurde die 40-jährige Frau von der Finanzpolizei am Sonntag um 22.17 Uhr am Sparkassenplatz in Bregenz. Weil sie nach Angaben der Polizei offensichtlich fahruntüchtig war, verständigten die Beamten ihre Kollegen von der Polizeiinspektion Bregenz.

Diese forderten die Lindauerin vergeblich zu einem Alko-Test auf, die Frau wehrte sich vehement dagegen. Die Polizei nahm ihr schließlich den Führerschein ab. Während der Amtshandlung lief die Frau plötzlich zu ihrem Auto, startete den Motor und wollte weiterfahren. Den Beamten gelang es, ihr den Weg mit ihren Dienstautos zu verstellen.

Ein Polizist griff durch die teils geöffnete Seitenscheibe ins Fahrzeug und öffnete so die versperrte Fahrertüre von innen. Weil sich die 40-Jährige so heftig dagegen wehrte, wurde er leicht verletzt. Die schreiende und renitente Frau sei danach aus dem Auto geholt und am Boden fixiert worden, heißt von der Polizei. Aufgrund ihres aggressiven Verhaltens wurden ihr Hand- und Fußfesseln angelegt. Die festgenommene Frau wurde anschließend zur Polizeiinspektion Bregenz verbracht, wobei sie die Beamten laut Polizei fortlaufend beleidigte.

Anzeige bei Staatsanwaltschaft

Ein Arzt untersuchte die Frau auf ihre Hafttauglichkeit - anschließend wurde sie in eine Arrestzelle gebracht. Nach Angaben der Polizei blieb sie bei der Amtshandlung unverletzt.

Nachdem sich die Lindauerin wieder beruhigt hatte, wurde sie um 0.35 Uhr wieder enthaftet. Sie wird wegen Ehrenkränkung, Anstandsverletzung und Lärmerregung sowie Widerstandes gegen die Staatsgewalt bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch angezeigt.

Passant filmte Vorfall

Die gesamte Amtshandlung wurde von einem 47-jährigen Passanten gefilmt, der die anwesenden Polizeikräfte verbal lautstark beleidigte. Auch er wird wegen Ehrenkränkung und Anstandsverletzung angezeigt.