Mordprozess gegen 15-Jährigen vertagt

Der Mordprozess gegen einen 15-Jährigen ist am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch vertagt worden. Er soll seinen Vater vor einem Jahr im Schlaf getötet und seine Mutter schwer verletzt haben. Der Jugendliche kann sich nur an wenig erinnern.

Der Prozess musste nach mehrstündiger Verhandlung vertagt werden, weil eine Gutachterin nicht vor Gericht erscheinen konnte. Sie hatte ein psychiatrisches Gutachten erstellt. Ein weiteres Gutachten von Psychiater Reinhard Haller wurde am Nachmittag unter Ausschluss der Öffentlichkeit erörtert. Schon zuvor war bekanntgeworden, dass beide Gutachten dem zum Tatzeitpunkt 14-Jährigen eine eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit bescheinigt hatten.

Mordprozess vertagt

Vor fast genau einem Jahr soll ein damals 14-Jähriger in Götzis seinen schlafenden Vater mit drei Messerstichen getötet haben. Dafür stand der Jugendliche am Mittwoch vor Gericht.

Die Staatsanwaltschaft blieb daher beim Vorwurf des Mordes und des versuchten Mordes. Die Verteidigung beharrte auf der Unzurechnungsfähigkeit des Angeklagten. Der Prozess gegen den Angeklagten wird nach dem Jugendstrafgesetz verhandelt. Der Strafrahmen im Falle einer Verurteilung liegt deutlich unter dem von Erwachsenen. Die Verhandlung wird am 30. Oktober fortgesetzt.

Jugendlicher kann sich nicht erinnern

Der Jugendliche sagte am Mittwoch vor Gericht, dass er keine genauen Erinnerungen an die Tat im vergangenen September in Götzis habe. Er wisse zwar noch, dass er im Wohnzimmer mit einem knapp 20 Zentimeter langen Küchenmesser vor seinem schlafenden Vater gestanden sei. Er könne sich aber nicht erinnern, wie und warum er auf seinen Vater eingestochen habe. Ebenso wenig könne er sich daran erinnern, wie er seine Mutter und später sich selbst verletzt habe. Die Tatwaffe bezeichnete er als „furchterregend“.

14-Jähriger ersticht Vater

ORF

Im Gerichtssaal

Der 15-Jährige gab zu, dass er vor der Tat bereits zwei Jahre lang Mordfantasien gehegt habe. Allerdings nicht gegen bestimmte Personen, wie er vor Gericht sagte. Ähnliches soll er bereits seinen behandelnden Ärzten am Landeskrankenhaus Rankweil berichtet haben, wohin er nach dem Vorfall eingeliefert worden war.

Staatsanwaltschaft geht von Mord aus

Laut Staatsanwaltschaft haben zwei psychiatrische Gutachten ergeben, dass der Jugendliche in der Tatnacht zurechnungsfähig war - wenn auch eingeschränkt. So sei etwa von einer Persönlichkeitsentwicklungsstörung die Rede. Hinweise auf eine geistig-seelische Abnormität habe man aber keine gefunden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten daher Mord und Mordversuch vor. Sie hat keine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt.

Die Anklage geht davon aus, dass der damals 14-Jährige Ende September 2017 gegen 0.00 Uhr auf seinen im Wohnzimmer schlafenden Vater eingestochen hat. Mit einem Küchenmesser soll er ihm drei wuchtige Stiche in den Bauch versetzt haben. Der 51-jährige Mann verstarb wenig später im Spital. Außerdem wird dem Schüler vorgeworfen, er habe auch seine Mutter töten wollen. Diese sei in der Tatnacht ihrem Mann zu Hilfe geeilt und in der Folge durch drei Messerstiche in den Rücken schwer verletzt worden. Anschließend habe sich der Sohn selbst zweimal in den Hals geschnitten.

Verteidigerin: Kein Mordvorsatz

Der Verteidigerin des 15-Jährigen zufolge ist das Familienleben harmonisch verlaufen. Der Angeklagte habe seine Eltern geliebt und es sei ihm noch heute unerklärlich, wie es zur Tragödie gekommen sei. Es habe nur die üblichen Diskussionen über Ausgehzeiten oder Kleidung gegeben. Bei der Tat selbst sei der Jugendliche völlig abwesend und somit nicht er selbst gewesen. Somit sei er bei der Tat nicht zurechnungsfähig gewesen und es habe auch kein Mordvorsatz bestanden.

Die Version der Verteidigerin untermauerte auch die Mutter des Jugendlichen in ihrer Befragung durch das Schöffengericht. Ihr Sohn habe bereits in den Tagen und Wochen vor der Tat mehrfach abwesend gewirkt. In der fraglichen Nacht habe sie ihn überhaupt nicht wiedererkannt. Auch der Bruder des Angeklagten beschrieb ihn als einen netten, höflichen und gebildeten Menschen. Gewalt innerhalb der Familie habe es bis zur Tat nicht gegeben.

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