Patientenverfügung: Wolf will soziale Staffelung

Vorarlbergs Patientenanwalt Alexander Wolf begrüßt prinzipiell den Vorstoß des Gesundheitsministeriums, die Patientenverfügungen zu novellieren. Für ihn sind die geplanten Änderungen aber zu wenig weitreichend.

Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) will die Patientenverfügung reformieren und damit Betroffenen und Ärzten den Umgang damit erleichtern - mehr dazu in Patientenverfügung soll reformiert werden. Der Grund: Während in Deutschland bereits mehr als 15 Prozent der Bevölkerung eine Patientenverfügung haben registrieren lassen, sind es in Österreich nur knapp vier Prozent.

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Wolf im Studiogespräch

Vorarlbergs Patientenanwalt Alexander Wolf nahm im „Vorarlberg heute“-Studiogespräch zu Plänen der Regierung Stellung, Patientenverfügungen anders zu gestalten.

Wolf: Verlängerung einfacher

Unter anderem will das Ministerium die Gültigkeit einer Patientenverfügung auf acht Jahre erhöhen und eine Verlängerung ohne erneute Kosten möglich machen. Patientenanwalt begrüßte diese Änderungen, weil damit das „komplizierte System“ nicht mehr im gleichen Maß zum Tragen komme, sagte er am Donnerstag in „Vorarlberg heute“. Für eine Verlängerung brauche man nach acht Jahren zwar immer noch eine medizinische Beratung, zumindest einen Juristen könne man sich aber sparen: „Das ist sicherlich ein Vorteil.“

Wolf würde sich aber wünschen, dass die Kosten für eine Patientenverfügung sozial gestaffelt werden. Derzeit kostet eine Verfügung samt Arzt- und Rechtsberatung rund 200 Euro. Für viele Menschen zu viel, wie Wolf findet.

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Nur wenige Patientenverfügungen

Nur wenige Menschen in Österreich machen von einer Patientenverfügung Gebrauch. Die Bundesregierung will Patientenverfügung jetzt einfacher und billiger machen.

Pflicht zum Nachsehen fehlt

Zudem sollen die bei Notariats- oder Anwaltskammer registrierten Verfügungen in die elektronische Gesundheitsakte ELGA eingespeist werden. Wolf begrüßt dies zwar, ihm fehlt jedoch die Verpflichtung der Ärzte, im Fall des Falles auch tatsächlich in ELGA nachsehen zu müssen.

Ohne diese Pflicht bleiben die Vereinheitlichung und der ermöglichte Schnellzugriff auf die Verfügung ohne Nutzen für die Betroffenen. Diese seien somit immer noch darauf angewiesen, dass die Vertrauensperson die Patientenverfügung vor Ort abgebe. Laut Ministerium ist dieser Punkt noch nicht ausdiskutiert.

Nur 1.000 Verfügungen in Vorarlberg

Eine verbindliche Patientenverfügung, die Auskunft gibt, ob der Betroffene lebensverlängernde Maßnahmen möchte oder nicht, kostet samt Arzt- und Rechtsberatung rund 200 Euro, gilt fünf Jahre lang und muss dann kostenpflichtig erneuert werden. Österreichweit gibt es gut 30.000 Patientenverfügungen, in Vorarlberg gerade einmal 1.000.