Beamteneinsatz mit Winkelschleifer wird bestraft

Ein Behördeneinsatz gegen ein vermeintliches Glücksspiellokal in Dornbirn führte nun zur einem gerichtlichen Nachspiel. Land und Bund müssen über 3.000 Euro an die Betreiber zahlen - unter anderem, weil ein Winkelschleifer verwendet wurde.

Laut gesetzlicher Grundlage hätte der Einsatz eines Winkelschleifer durch die Beamten vorher angedroht werden müssen. Zudem war es rechtlich unzulässig, dass bei dem Einsatz im Mai dieses Jahres ein Müllbehälter durchsucht wurde.

Die Leiterin der Polizeiabteilung der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn, Angelika Schiemer, sieht in der Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts einen herben Rückschlag im Kampf gegen das illegale Glücksspiel. Drohe man die Befehls- und Zwangsgewalt zu früh an, gebe es den Vorwurf, man habe den Betreibern zu wenig Zeit eingeräumt, um dem Anliegen der BH nachzukommen. Umgekehrt heiße es, man übe Befehls- und Zwangsgewalt an, ohne sie anzudrohen.

Schiemer: Kampf gegen Glücksspiel schwierig

Für Schiemer zeigt die Entscheidung, wie zahnlos das österreichische Glückspielgesetz tatsächlich ist. Betriebsschließungen etwa würden automatisch nach einem Jahr außer Kraft treten - dann habe man keine Befugnisse mehr. Die Polizei dürfe zwar das Lokal mit Zwang betreten, aber keine Schublade öffnen oder etwas mitnehmen, führt Schiemer aus.

Zudem sei in der Praxis oft nicht nachvollziehbar, wer das Lokal tatsächlich betreibe. Das Land habe schon mehrfach eine Verschärfung des Gesetzes gefordert, jedoch ohne Erfolg. Unter den derzeitigen Voraussetzungen gestalte sich der Kampf gegen das illegale Glücksspiel schwierig, sagt Schiemer. Um es im notwendigen Ausmaß effektiv bekämpfen zu können, würden Mittel, Ressourcen und das rechtliche Handwerkszeug fehlen, verdeutlicht sie gegenüber ORF Radio Vorarlberg.

Ein Raum des Dornbirner Lokals ist voraussichtlich noch bis Ende Mai gesperrt.

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