RH-Prüfung: Wallner will internes Kontrollsystem verbessern

Die Empfehlungen des Landesrechnungshofes zum internen Kontrollsystem im Finanzmanagement des Landes werden umgesetzt, so Landeshauptmann Markus Wallner. Zuvor hat der Landes-RH Verbesserungsmöglichkeiten vorgeschlagen.

Die aufgezeigten Kontrollbereiche werde man zügig in Angriff nehmen, die Verbesserungsvorschläge konsequent umsetzen, bekräftigt Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP). Erfreut zeigte er sich darüber, dass der Prüfbericht ebenfalls bescheinigt, dass Vorarlberg auf diesem Gebiet in den vergangenen Jahren wichtige Fortschritte zustande gebracht hat.

RH schlägt Verbessungsmöglichkeiten vor

Die Landesverwaltung hat einige Regelungen zur Kontrolle der eigenen Finanzen geschaffen. Ein internes Kontrollsystem soll dafür sorgen, dass Verwaltungsabläufe wirksam und wirtschaftlich umgesetzt, rechtliche Regelungen eingehalten werden und darüber auch zuverlässig berichtet wird. Der Landesrechnungshof hat sich diese Kontrolle jetzt angesehen und kam dabei zum Schluß, dass zwar schon einige Vorgaben umgesetzt werden, er sieht aber weitere Verbesserungsmöglichkeiten.

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Das Land braucht für seine Vorhaben bekanntermaßen viel Geld. Im letzten Jahr lag das Budget bei 1,73 Milliarden Euro. Kontrolliert werden die Ein- und Ausgaben von einem internen Kontrollsystem.

RH: Regelungen müssen ausgebaut werden

Die Finanzabteilung des Landes hat dieses Kontrollsystem nach aufgetretenen Schwierigkeiten auch verbessert, heißt es am Mittwoch beim Rechnungshof. Es dürfen etwa nur Finanzgeschäfte abgeschlossen werden, deren Komplexität transparent ist und deren Risiken bekannt sind. Auch ein Vier-Augen-Prinzip ist festgelegt. Diese Regelungen sind laut der Direktorin des Landesrechnungshofes, Brigitte Egler-Bagehr, aber ausbaufähig. Inbsondere bei Krediten, etwa zur kurzfristigen Finanzierung während des Jahres, so Egler-Bagehr.

Schlechte Entwicklung bei Liquidität

Die Inanspruchnahme und Höhe von kurzfristigen Finanzierungsformen stiegen laut Rechnungshof deutlich. Der Überziehungsrahmen wurde heuer etwa an doppelt so vielen Tagen und in höherem Umfang als 2016 beansprucht. Die Entwicklung der Liquidität des Landes habe sich, so Eggler-Bargehr, dadurch im mehrjährigen Vergleich wesentlich veschlechtert. Für die Aufnahme kurzfristiger Finanzmittel brauche es eine Planung und die sei mangelhaft gewesen, sagt Eggler-Bargehr.

Informationspflicht wurde nicht eingehalten

Kritik gibt es inbesondere, dass der Finanzauschuss des Landtages nicht über die kurzfristigen aufgenommenen Barvorlagen, Kontoüberziehungen und über die Liquiditätsentwicklung infomiert war. Dieser Informationspflicht müsse die Finanzabteilung nachkommen.

Aktiveres Management nötig

Die Prüfung des Rechnungshofes kritisierte auch, dass wesentliche Abläufe nur teilweise dokumentiert waren. Außerdem kam er bei Stichproben darauf, dass kurzfristige Kredite grundsätzlich von einer einzigen Person durchgeführt werden können. Einzelzeichnungsberechtigungen müsse man aber vermeiden, bei der derzeitigen Praxis gebe es ein erhöhtes Risiko. Eine Vergabe sollte im Vier-Augen-Prizip erfolgen.