Vorarlberg kürzt Mindestsicherung

Der Vorarlberger Landtag hat am Mittwoch die neue Mindestsicherung beschlossen. Damit verschärft Vorarlberg als achtes Bundesland die Regeln für die Mindestsicherung. Das Gesetz soll Einsparungen von drei Millionen Euro jährlich bringen.

Änderung der Mindestsicherung

Alle Bundesländer – bis auf Wien – haben die Regeln für die Mindestsicherung verschärft.

Die Mindestsicherung wurde am Mittag mit den Stimmen von ÖVP, Grüne und NEOS beschlossen.

37,5 Mio. Euro für Mindestsicherung ausgegeben

Der Anteil der Mindestsicherungsbeziehenden mit österreichischer Nationalität ist in den vergangenen Jahren relativ konstant geblieben. Der rasante Anstieg der Fälle bzw. Personen in der Mindestsicherung ist auf die Flüchtlingsbewegung zurückzuführen. Die Gesamtausgaben der offenen Mindestsicherung betrugen im Jahr 2010 noch rund 18,1 Millionen Euro. Im Jahr 2016 betragen die Gesamtausgaben (Land und Gemeinden) mittlerweile 37,5 Millionen Euro. Das ist mehr als eine Verdoppelung innerhalb eines relativ kurzen Zeitraumes.

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Christine Amon berichtet aus dem Landtag.

Keine generelle Deckelung

Die Verantwortlichen auf Landes- und Gemeindeebene zeigen sich darüber einig, dass die Mindestsicherung den Gegebenheiten angepasst und weiterentwickelt werden muss. Eine generelle und undifferenzierte Deckelung wird es in Vorarlberg aber nicht geben.

Weniger Geld fürs Wohnen

Einführung eines neuen Mindestsicherungssatzes für Wohngemeinschaften mit 473 Euro, der v. a. auf die Lebenssituation von Flüchtlingen ab Anerkennung abzielt. Dieser neue Wohngemeinschaftstarif ist seit Jahresbeginn 2017 gültig. Asylberechtigte (aber auch Einheimische) in Wohngemeinschaften erhalten nur noch eine Geldleistung von 473 Euro (zuvor: 630 Euro). Die Kosten für das Zimmer trägt das Land als Sachleistung. Unter der Annahme, dass ca. 400 Menschen den reduzierten WG-Richtsatz erhalten (400 Personen mal 160 Euro mal 12 Monate), ergibt das ein jährliches Einsparungspotenzial von rund 750.000 Euro. WG-Pflicht: Die Unterbringung von alleinstehenden Personen (insbesondere anerkannte Flüchtlinge) in Wohngemeinschaften bzw. Großquartieren ergibt ein Einsparungspotenzial von rund 600.000 Euro (bei 400 Personen).

Höchstsätze für Wohnkosten fixiert

Begrenzung der maximal anerkannten Wohnkosten: Die Landesregierung setzt Höchstsätze für anerkannte Wohnkosten fest. Darüber hinausgehende Wohnkosten müssen aus dem Lebensunterhalt finanziert werden. Somit erfolgt eine Angleichung der Mindestsicherung an die Wohnbeihilferichtlinien.

Beispiel: Der Höchstsatz für eine alleinstehende Person beträgt künftig 503 Euro (brutto inklusive allgemeiner Betriebskosten ohne Heizkosten). Bisher wurde der Wohnbedarf mit bis zu 529 Euro finanziert. Im Vergleich dazu decken die anderen Bundesländer den Wohnbedarf pauschal mit 210 Euro ab, unabhängig von der Familiengröße. In einzelnen Bundesländern gibt es eine ergänzende Wohnbedarfshilfe, z. B. in Salzburg, man bekommt dort max. 380 Euro. Das heißt, Vorarlberg deckt mit diesem Modell immer noch hohe Wohnkosten ab.

Land setzt auf Sachleistungen

Das Land will verstärkt auf Sachleistungen setzen: Die Wohnkosten werden grundsätzlich direkt bezahlt. In diesem Zusammenhang ist auch das im letzten Jahr eingeführte fair-Ticket genannt, das zu besonders günstigen „Öffi“-Tarifen die gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht, u. a. eben auch den Weg zur Arbeit oder zum Deutschkurs.

Verankerung der Integrationsvereinbarung: Integration ist die Grundvoraussetzung für ein friedliches Zusammenleben. „Dafür braucht es klare Spielregeln und auch eine aktive Mitwirkung der Bleibeberechtigten“, so Landeshauptmann Wallner. Flüchtlinge, die die Integrationsvereinbarung nicht unterzeichnen bzw. nicht erfüllen, müssen mit einer stufenweise Kürzung der Mindestsicherung um bis zu 50 Prozent rechnen.

Neue Mindestsicherungssätze für Kinder

Änderung der Mindestsicherungssätze für Kinder: Weil die Familienbeihilfe des Bundes progressiv gestaltet ist - je mehr Kinder, desto höhere Beiträge -, werden die Mindestsicherungssätze für Kinder in Zukunft gestaffelt. Sie bleiben für die ersten drei Kinder gleich wie bisher - 184 Euro indexiert - und reduzieren sich ab dem viertältesten und dann nochmals ab dem siebenten Kind.

Anrechnung des Familienzuschusses zum Einkommen: Der Vorarlberger Familienzuschuss als Verlängerung des Kinderbetreuungsgeldes wird zukünftig in das Einkommen eingerechnet, wie andere Transferleistungen und das Kinderbetreuungsgeld auch.

Freibetragsregelung wird erweitert

Die Freibetragsregelung wird erweitert (Erhöhung von 17 auf maximal 30 Prozent) und das Case Management intensiviert. Hier ist ein Gesamtkostenaufwand von ca. 480.000 Euro zu erwarten. Wenn von den zu erwartenden ca. 160 Fällen im Jahr 2017 37 Fälle gelingen, dann ist der Mehraufwand finanziert. Die derzeitige Einschätzung geht davon aus, dass das im Jahr 2017 zur Hälfte gelingt. Daraus ergibt sich somit ein Mehraufwand von ca. 250.000 Euro.

Umsetzung noch heuer

Der Mindestsicherungssatz für Wohngemeinschaften wurde mit Jahresbeginn 2017 in Kraft gesetzt. Die anderen Regelungen sollen vom Landtag im Frühjahr beschlossen werden und ab 1. Juli 2017 in Kraft treten. Das jährliche Gesamteinsparungspotenzial beträgt rund drei Millionen Euro - für das laufende Jahr ist mit rund 1,5 Millionen Euro zu rechnen.

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