Vorarlberg ORF.at Login
Bregenz 0.2°C
Heute oft sonnig, deutlich milder
MI | 17.03.2010
Plan Gemeinde Klaus (Bild: ORF)
JUSTIZ
Landesgericht "verurteilt" Raumplanung
Das Landesgericht hat einen Antrag an den Verfassungsgerichtshof gestellt. Teile des Raumplanungsgesetzes sollen als verfassungswidrig aufgehoben werden. Es geht um Entschädigungen bei der Rückwidmung von Baugrundstücken.
Entschädigung nur für Käufer, nicht für Erben
Eigentümern, deren Baugrundstücke rückgewidmet werden, erhalten nur dann eine Entschädigung, wenn sie das Grundstück gekauft haben. Wenn sie das Grundstück geerbt haben, gibt es für sie keine Entschädigung. Davon ausgenommen sind Landwirte.

Diese Regelung im Vorarlberger Raumplanungsgesetz ist nach Ansicht des Landesgerichts Feldkirch verfassungswidrig.
Grundstueck Klaus (Bild: ORF)
Das Grundstück in Klaus
Anlass ist Rechtsstreit in der Gemeinde Klaus
Grundlage für den Beschluss des Landesgerichts ist ein Rechtsstreit in der Gemeinde Klaus. Es geht um ein 2.800 Quadratmeter großes Grundstück im Ortsteil Tschütsch. Die ursprünglich als Bauland gewidmete Fläche hat eine Frau Mitte der 1990er-Jahre geerbt sowie durch Schenkung, Tausch und Teilung übernommen.

1999 änderte die Klauser Gemeindevertretung nach einer Volksabstimmung die Widmung des Grundstücks in Freifläche. Für die Eigentümerin gab es keine Entschädigung. Daraufhin zog sie vor Gericht und forderte über 1,2 Millionen Euro.
"Gleichheitswidriges Gesetz"
Das Landesgericht Feldkirch hat nun beschlossen, beim Verfassungsgerichtshof die Aufhebung von Teilen des Vorarlberger Raumplanungsgesetzes zu beantragen. Die Eigentümerin des Grundstücks in Klaus habe einen massiven Eigentumseingriff erlitten, das Gesetz sei gleichheitswidrig.
Rechtsanwalt kritisiert das Land
Er berate zehn Klienten in ähnlichen Fällen, so der Dornbirner Rechtsanwalt Karl Schelling. Es sei unverständlich, dass das Land das Raumplanungsgesetz noch immer nicht geändert habe.

Vor zwei Jahren, als ein ähnlich gelagerter Fall in Lochau zu Gunsten des Eigentümers entschieden wurde, habe Landeshauptmann Herbert Sausgruber (ÖVP) eine Änderung versprochen.
ÖVP kündigt Gesetzesänderung an
Nach Angaben des Vorsitzenden des Landtags-Rechtsausschusses, Thomas Winsauer (ÖVP), wird das Raumplanungsgesetz geändert. Bis Sommer 2010 soll ein Gesetzesentwurf vorliegen. Künftig sollen dann alle Grundbesitzer bei einer Rückwidmung entschädigt werden.

Eine Entschädigung würde der Gemeinde Klaus teuer zu stehen kommen. Zwei große Grundstücke wurden am Tschütsch rückgewidmet. Eine Gemeinde wie Klaus könne keine hohen Entschädigungszahlungen zahlen, so Bürgermeister Werner Müller.
Die ORF.at-Foren sind allgemein zugängliche, offene und demokratische Diskursplattformen. Bitte bleiben Sie sachlich und bemühen Sie sich um eine faire und freundliche Diskussionsatmosphäre. Die Redaktion übernimmt keinerlei Verantwortung für den Inhalt der Beiträge, behält sich aber das Recht vor, krass unsachliche, rechtswidrige oder moralisch bedenkliche Beiträge sowie Beiträge, die dem Ansehen des Mediums schaden, zu löschen und nötigenfalls User aus der Debatte auszuschließen.

Sie als Verfasser haften für sämtliche von Ihnen veröffentlichte Beiträge selbst und können dafür auch gerichtlich zur Verantwortung gezogen werden. Beachten Sie daher bitte, dass auch die freie Meinungsäußerung im Internet den Schranken des geltenden Rechts, insbesondere des Strafgesetzbuches (Üble Nachrede, Ehrenbeleidigung etc.) und des Verbotsgesetzes, unterliegt. Die Redaktion behält sich vor, strafrechtlich relevante Tatbestände gegebenenfalls den zuständigen Behörden zur Kenntnis zu bringen.

Die Registrierungsbedingungen sind zu akzeptieren und einzuhalten, ebenso Chatiquette und Netiquette!
Ihre Meinung zu diesem Thema
Was der Verfasser nicht schreibt
omnibus, vor 35 Tagen, 8 Stunden
das Grundstück war ursprünglich kein Bauland, sondern landwirtschaftlicher Grund. Aufgrund viel zu hoch gegriffener Prognosen für die Bevölkerungsentwicklung wurden viele landwirtschaftliche Grundstücke umgewidmet - wie praktisch, wenn Eigentümer oder ihre Familienangehörigen im Gemeinderat selbst darüber abstimmen dürfen.
So kann man auch zu Geld kommen - für die Umwidmung der eigenen Grundstücke sorgen und dann - wenn die Bevölkerung für eine Rückwidmung stimmt - den "entgangenen" Gewinn einklagen, den natürlich die Mitbürger zu zahlen haben.
Hoffentlich räumen die Gerichte endlich mit diesem Unsinn auf.
Prognosen, ja,
nitwit, vor 35 Tagen, 6 Stunden, 25 Minuten
oder doch der Druck der Grundbesitzer, die ja unvermeidlicherweise oft bekannt, verwandt, verschwägert mit dem Gemeindevorstend sind.

Bisher war es ja nicht nötig, jemanden zu entschädigen, wenn der in sein Bauland nicht investiert hatte, und das finde ich auch richtig so.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das jetzt wirklich immer gezahlt werden soll. Wie du sagst, wäre das ja eine Einladung zum Missbrauch.
Oder es wird nicht mehr möglich sein. alte Fehler in der Flächenwidmung zu korrigieren.
nitwit
omnibus, vor 35 Tagen, 5 Stunden, 24 Minuten
Ja, man kann nur hoffen, dass nicht gezahlt wird, denn es ist geradezu grotesk, dass jemand, der de facto keinen Cent verloren hat, jetzt von der Allgemeinheit 1,2 Millionen Cash will. Die Besitzerin hat das Grundstück ja nicht gekauft.

Dieses Geld fehlt den Gemeinden an anderer Stelle und das Verhalten solcher Leute sagt viel über ihre soziale bzw. asoziale Haltung gegenüber den anderen Mitbürgern aus.
Der Vorarlberger Weg
xxxeuxxx, vor 35 Tagen, 8 Stunden, 30 Minuten
wie es unserer Landeshauptmann immer sagt, zeigt hier ein ganzes Gesicht!
... und im Winter 2012 wird das Gesetz beschlossen ...
petrus1, vor 35 Tagen, 12 Stunden, 41 Minuten
... vielleicht, oder wie.
Ganz Österreich
Vorarlberg News
Zum Magazin
Im Ländle
Kochen
Gesundheit
Ratgeber
Focus
Kultur & Tipps
ORF Vorarlberg
Radio Vorarlberg
Vorarlberg heute
Podcast
Kontakt
Schnabl
Sport Vorarlberg
Kalender
Aktionen & Gewinnen

 
TV-Programm TV-Thek Radio Österreich Wetter Sport IPTV News