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WIRTSCHAFT |
18.05.2009 |
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Im Krankenstand auf Urlaub: Kammer klagt
Eine schwangere Arbeitnehmerin ist während ihres Krankenstandes mit Genehmigung eines VGKK-Arztes zwei Wochen in die Karibik geflogen. Die Wirtschaftskammer klagt nun auf Zustimmung zu einer beabsichtigten Kündigung.
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VGKK: "Zustimmung zu Ortswechsel"
Die schwangere Frau soll bei ihrer Arbeitgeberin Urlaub beantragt haben. Dieser soll aus betriebswirtschaftlichen Erfordernissen aber nicht genehmigt worden sein. Daraufhin soll sich die Frau krankgemeldet haben.
Von einem Vertrauensarzt der Vorarlberger Gebietskrankenkasse (VGKK) erhielt sie ein ärztliches Attest und die Erlaubnis, für zwei Wochen in die Dominikanische Republik zu fliegen.
Bei diesem Fall handle es sich nicht um einen Urlaub im Krankenstand, sondern der Vertrauensarzt habe nur einem Ortswechsel zugestimmt, so VGKK-Obmann Manfred Brunner. Ein Ortswechsel könne dann genehmigt werden, wenn die Genesung dadurch nicht beeinträchtigt werde.
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WK: "System wird missbraucht"
Mitarbeiter, die ihren Urlaub im Krankenstand abwickeln, würden das System missbrauchen, so Christoph Jenny, Arbeitsrechtler in der Wirtschaftskammer (WK). Das System sei dazu gedacht, wirklich kranke Mitarbeiter finanziell abzusichern.
Die Wirtschaftskammer habe nun für die Unternehmerin eine Klage beim Arbeits- und Sozialgericht in Feldkirch auf Zustimmung zu einer beabsichtigten Kündigung eingebracht.
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VGKK kündigt Gespräche mit Ärzten an
Das System biete gewisse Möglichkeiten des Missbrauchs, so Brunner. Wenige Ärzte würden Patienten relativ schnell krankschreiben. Brunner kündigte an, dass künftig eine eigene Stelle in der VGKK analysieren werde, welche Ärzte ungewöhnlich viele Krankenstände gewähren. Mit diesen Ärzten sollen dann Gespräche geführt werden.
In Vorjahr habe es in Vorarlberg 1,4 Millionen Krankenstandtage gegeben, das habe die Arbeitgeber 90 Millionen Euro gekostet, so Jenny.
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