Gitter vor Schaufenster
APA/Helmut Fohringer
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Coronavirus

Diese CoV-Regeln gelten seit Montag

In Österreich gilt ab Montag wegen der dramatischen CoV-Lage wieder ein österreichweiter Lockdown für alle – auch für Geimpfte. Handel, Gastronomie und Co. müssen wieder zusperren – und zwar bis einschließlich 12. Dezember. Skifahren soll aber erlaubt bleiben.

Der Lockdown gilt ab 22. November bundesweit – und zwar für alle und das rund um die Uhr. Vorgesehen ist eine Dauer von 20 Tagen. Damit werden die schon aus in früheren Pandemie-Phasen gültigen Ausgangsbeschränkungen wieder für alle in Kraft gesetzt – zuletzt galten diese nur für die Ungeimpften.

Den eigenen Wohnbereich verlassen darf man damit wieder nur aus den bekannten Gründen, etwa für den Gang zur Arbeit oder zur Versorgung mit Grundgütern des täglichen Lebens. Weiterhin möglich bleibt der Gang zum Arzt und zu sonstigen Gesundheitsdienstleistungen oder der Weg zur Impfung oder Testung.

Auch die „Befriedigung religiöser Grundbedürfnisse“ sowie der Weg zur Schule oder Universität ist gestattet. Ebenso darf man wieder u.a. zur Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und zur „Ausübung familiärer Pflichten“ das Haus verlassen.

Kontakt abseits des eigenen Haushaltes ist nur zu – einzelnen – engsten Angehörigen oder wichtigen Bezugspersonen erlaubt. Auch die Versorgung von Tieren oder die Wahrnehmung behördlicher Termine zählen zu den Ausnahmegründen, ebenso der Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung.

Schulen bleiben grundsätzlich offen

Die Schulen bleiben grundsätzlich offen. Vorgesehen ist „Präsenzunterricht für all jene, die es benötigen“. Es besteht aber ein Appell der Bundesregierung und der Landeshauptleute, Schüler zu Hause zu betreuen, „dort wo dies möglich ist“. Für diese Kinder sollen „Lernpakete“ sichergestellt werden. Für alle Schulstufen gilt eine Maskenpflicht im Schulgebäude sowie Klassen- und Gruppenräumen.

Platter, Schallenberg und Mückstein bei der PK am Freitag
APA/EXPA/JOHANN GRODER
Verkündung des Lockdowns: Tirols Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP), Kanzler Alexander Schallenberg (ÖVP) und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) bei der Pressekonferenz am Freitag

Handel, Dienstleistungen, Freizeit und Kultur

Der gesamte Handel abseits der Grundversorger muss schließen. Offen bleiben damit u.a. nur der Lebensmittelhandel (auch Supermärkte), Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Banken, Postdienste-Anbieter sowie Trafiken und Zeitungskioske. Sperren müssen auch die „körpernahen“ Dienstleister, etwa Friseure oder Kosmetiker.

Auch der gesamte Freizeitbereich ist vom Lockdown betroffen – von den Schwimmbädern über Zoos, Spielhallen und Vergnügungsparks, Indoorspielplätze, Tanzschulen bis hin zu Prostitutionseinrichtungen. Auch der gesamte Kulturbereich wird heruntergefahren. Theater, Konzertsäle, Kinos, Museen und Bibliotheken schließen ihre Pforten.

Gastronomie und Hotellerie

Die gesamte Gastronomie sperrt ebenfalls zu. Lediglich Betriebskantinen sowie gastronomische Betriebe in Kranken- und Kuranstalten, Alten- und Pflegeheimen oder Schulen und Kindergärten sind ausgenommen. Das Abholen von Speisen ist gestattet, Getränke dürfen nur verschlossen verkauft werden. Diese Speisen und Getränke dürfen nicht im Umkreis von 50 Metern rund um den Betrieb konsumiert werden. Lieferservice bleibt erlaubt.

Beherbergungsbetriebe sind ebenfalls betroffen. Ausnahmen gibt es für jene Gäste, die zum Zeitpunkt des Lockdown-Beginns schon eingecheckt sind, diese dürfen bis zum vereinbarten Ende des Aufenthalts bleiben. Ebenso erlaubt sind Übernachtungen aus beruflichen Gründen oder wenn ein dringendes Wohnbedürfnis vorliegt.

Reaktionen aus der Bevölkerung

Ein Lockdown ab Montag und eine Impfpflicht ab Februar – das kommt also auf uns alle zu. Doch was sagen die Menschen in Vorarlberg zu diesen neuen Maßnahmen?

Arbeitsplatz: 3G und Homeoffice-Empfehlung

Am Arbeitsplatz gilt weiterhin die 3G-Regel. Sofern der Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann, darf man am Arbeitsort (wie gehabt) nur erscheinen, sofern man geimpft, genesen oder getestet ist. Für den Test reicht ein Antigentest, dieser muss allerdings von einer zuständigen Stelle abgenommen werden (Apotheke, Teststraße). Die höherwertigen PCR-Tests gelten ebenso, eine angedachte Verpflichtung zu diesen ist derzeit noch nicht in Kraft. Wohnzimmertest werden weiterhin nicht anerkannt.

Auch wird es eine Empfehlung zu Home-Office für alle Bereiche geben, wo dies möglich ist. Auch im Bundesdienst wird dies umgesetzt.

Krankenhäuser und Pflegeheime

Besuche in Krankenanstalten und Pflegeheime sind nur zulässig, wenn die Besucher über einen 2G-Nachweis (geimpft oder genesen) und zusätzlich über einen aktuellen negativen PCR-Test verfügen. In Pflegeheimen sind Besuche mit jeweils höchstens zwei Personen pro Bewohner pro Tag gestattet, im Krankenhaus ein Besucher pro Patient und Woche. Für Minderjährige gibt es weniger strikte Regeln, hier dürfen zusätzlich zwei Personen pro Tag zu Besuch kommen.

Wallner: „Lockdown-Beschluss war unumgänglich“

Nach Ansicht von Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) war die Entscheidung für einen bundesweiten Lockdown unumgänglich. Die rasant steigenden Infektionsfälle, die hohen Zahl von CoV-bedingten Spitalsaufnahmen und die Auslastung in den Intensivstationen hätten die Entscheidung nötig gemacht.

Maskenpflicht

In allen geschlossenen Innenräumen (abseits des Privatbereiches) gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Dies betrifft auch den Arbeitsplatz. Ausnahmen gibt es nur, wenn entsprechende bauliche Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, etwa Trennwände oder Plexiglasscheiben. FFP2-Masken müssen wie gewohnt auch in öffentlichen Verkehrsmitteln getragen werden, aber auch bei der gemeinsamen Benützung von Kraftfahrzeugen (sofern man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt).

Die Maskenpflicht gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. Kinder zwischen sieben und 14 Jahren sowie Schwangere dürfen statt der FFP2-Maske auch einen einfachen Mund-Nasen-Schutz benutzen.

Kontrollen

Die Kontrollen der Vorschriften sollen verschärft werden, auch wurde eine Erhöhung der Strafen angekündigt. Details sind hier noch ausständig.

Sport

Spitzensportveranstaltungen in Österreich dürfen ab Montag weiterhin stattfinden, aber nur noch ohne Zuschauer, also in der Fußball-Bundesliga beispielsweise als „Geisterspiele“.

Der Breitensport (Vereinssport) kommt komplett zum Ruhen. Auch Outdoor-Sportstätten dürfen nur gemeinsam mit Haushaltsangehörigen oder „engsten“ Bezugspersonen betreten werden. Im Gegensatz zu einem ursprünglichen Entwurf ist nun während des Lockdowns für Skifahrer die Benutzung von Seilbahnen doch erlaubt. Sie müssen einen 2G-Nachweis vorweisen. Außerdem muss man in geschlossenen oder abdeckbaren Gondeln oder Sesselliften (wie auch in geschlossenen Stationen) eine FFP2-Maske tragen.

Impfpflicht und Grüner Pass

Ab Februar 2022 soll in Österreich eine Corona-Impfpflicht eingeführt werden. Bei Verstößen dagegen drohen Verwaltungsstrafen. Details stehen noch nicht fest, ein Gesetz dafür soll nun ausgearbeitet werden.

Änderungen soll es ab Februar 2022 auch beim Grünen Pass geben. Ab dann verliert dieser seine Gültigkeit für Zutritte in 2G-Bereiche, sobald sieben Monate nach dem Zweitstich verstrichen sind (die derzeitige Frist beträgt neun Monate). Bei vorangegangenen Impfungen mit Vektorimpfstoffen (wie Astra-Zeneca) ist ab sofort ausdrücklich die dritte Dosis ab dem vierten Monat empfohlen, bei mRNA-Impfstoffen (Pfizer oder Moderna) ist der Dritte Stich ab dem vierten Monat „möglich“.