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SA | 21.11.2009
Blättern im Gesetzbuch (Bild: ORF)
Recht
"Kühnengruß ist grundsätzlich strafbar"
Ist der Kühnengruß strafbar oder nicht? Nachdem drei Mitglieder der Jungen Volkspartei Vorarlberg damit zu sehen waren, wird die Frage neu diskutiert. Der Strafrechtler Andreas Scheil hält den Gruß jedenfalls für grundsätzlich strafbar.
Gesetz: Kühnengruß nicht explizit genannt
Ein Urteil zum Kühnengruß gibt es in Österreich bisher nicht. Auch im Verbotsgesetz wird der Kühnengruß nicht explizit angeführt.

Im Paragraph 3g des Gesetzes heißt es: "Wer sich auf andere als die in den §§ 3a bis 3f bezeichnete Weise im nationalsozialistischen Sinn betätigt, wird, sofern die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung strenger strafbar ist, mit Freiheitsstrafe von einem bis zu
zehn Jahren, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung bis zu
20 Jahren bestraft."

Der Gruß wird in Deutschland von Neonazis als Abandlung des Hitlergrußes verwendet.
Parteitag (Bild: JVP)
Mitglieder der Jungen Volkspartei Vorarlberg beim ÖVP-Bundeskongress
Propagandistische Tätigkeit
Für den Strafrechtsexperten Andreas Scheil von der Universität Innsbruck fällt der Kühnengruß unter das Verbotsgesetz und ist damit grundsätzlich strafbar.

Bedingung für eine Strafe ist laut Scheil aber, dass jemand propagandistisch tätig wird, dass der Gruß angewendet wird, um die Nazi-Ideologie voranzutreiben oder zu unterstützen.

Das werde man, meint Scheil, den jungen ÖVP-Mitgliedern in Vorarlberg nicht unterstellen können. Diese sind beim ÖVP-Bundeskongress mit der Gruß-Hand fotografiert worden.
Innenministerium: Unterhalb der Schwelle
Scheil widerspricht mit seiner Auffassung dem leitenden Staatsanwalt beim Innenministerium, Christian Pilnacek.

Dieser sagte vor einem Jahr zur Diskussion um ein Foto mit FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache, es handle sich um eine Geste, mit der die Allgemeinheit nicht unbedingt neonazistische Inhalte verbinde. Daher sei der Gruß unterhalb der Schwelle des Strafrechts.

Nach Ansicht von Strafrechtler Scheil ist aber spätestens seit der Diskussion um das Strache-Foto in Österreich bekannt, dass dieser Gruß einen Nazi-Hintergrund hat.
Auch Staatsanwalt spricht von Tatbestand
Auch der Feldkircher leitende Staatsanwalt Franz Pflanzner hält das Zeigen des Kühnengrußes für einen Tatbestand nach dem Verbotsgesetz. Er könne erst nach einer bei ihm eingebrachten Sachverhaltsdarstellung oder einer Anzeige tätig werden, so Pflanzner.
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