Digitaler Nachlass - Was ist zu beachten?
Sendehinweis:
„Guten Morgen Vorarlberg“, 2.11.2016, ORF Radio Vorarlberg
Als digitaler Nachlass werden jene Daten bezeichnet, die nach dem Tod einer Userin oder eines Users im Internet weiter bestehen. Dazu zählen Profile in sozialen Netzwerken wie Facebook oder Twitter, aber auch Partnervermittlungsbörsen, E-Mail-Konten, Mitgliedschaften bei kostenpflichtigen Multimediadiensten wie Netflix oder auch Online-Banking oder Konten bei Online-Bezahldiensten. Natürlich gehören aber auch Blogs, Domainnamen und Websites dazu.
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Grundsätzlich gibt es vier Möglichkeiten, wie mit dem digitalen Nachlass umgegangen werden kann: Erhaltung, Löschung, Archivierung oder Übertragung der Daten an Angehörige bzw. Erben oder Dritte. Broschüre „Digitaler Nachlass“ zum Downloaden
Usernames und Passwörter hinterlegen
Auf jeden Fall ist es sinnvoll, sich rechtzeitig über den eigenen digitalen Nachlass Gedanken zu machen. „Entweder man regelt das im Testament oder man informiert nahe Angehörige oder Vertraute darüber, welche Dienste man nutzt und verwahrt die Nutzerdaten und Passwörter sicher“, sagt Ronald Hechenberger vom Büro des Internet-Ombudsmannes gegenüber help.ORF.at.
Zwar ist der digitale Nachlass noch ein relativ junges Phänomen. Dass eine rechtliche Klärung notwendig ist, bekräftigt aber auch die österreichische Notariatskammer - mehr dazu in Der Tod und das Netz: Probleme mit dem digitalen Erbe (help.ORF.at).
Links:
- Versicherung wickelt Internet-Erbe ab (wien.ORF.at, 27.10.2016)
- Wachsendes Geschäft mit digitalem Nachlass (salzburg.ORF.at, 14.11.2014)