Krankenstand im Urlaub: Was ist zu tun?
Um während des Urlaubs in Krankenstand gehen zu können, sind mehrere Dinge Voraussetzungen, so Christian Maier von der Arbeiterkammer gegenüber Radio Vorarlberg: Der Arbeitnehmer muss mindestens drei Tage krank sein, eine Bestätigung von einem Arzt haben und es unverzüglich seinem Arbeitgeber melden.
Sendehinweis:
„Landesrundschau“, 16.7.2014
Wenn man im Ausland erkrankt, muss neben dem ärztlichen Zeugnis eine behördliche Bestätigung vorgelegt werden, dass das ärztliche Zeugnis von einem zugelassenen Arzt ausgestellt wurde, so Meier. Diese Bestätigung braucht es nicht, wenn man nachweisen kann, dass man in einem öffentlichen Krankenhaus behandelt worden ist.