Tote Ehefrau: Mordprozess wird neu verhandelt

Am Dienstag wird ein Mordprozess am Landesgericht Feldkirch neu verhandelt. Vergangenen Oktober wurde ein damals 47-jähriger Mann zu 18 Jahren Haft verurteilt. Der Oberste Gerichtshof hat das Urteil aber später aufgehoben.

Anfang 2017 soll der angeklagte Mann seine Ehefrau mit mehreren Messerstichen getötet haben. Im ersten Prozess ist er wegen Mordes schuldig gesprochen und zu 18 Jahren Haft verurteilt worden - mehr dazu in 18 Jahre Haft für Mord an Ehefrau.

Urteil wegen Verfahrensfehler aufgehoben

Laut OGH sind den Geschworenen bei der Urteilsfindung Zeugenprotokolle zur Verfügung gestanden, obwohl diese laut Gericht nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen sind: ein Verfahrensfehler aus Sicht der Höchstrichter. Sie haben daher im Mai der Nichtigkeitsbeschwerde der Verteidigung stattgegeben und das ursprüngliche Urteil wegen Mordes aufgehoben.

Am Dienstag muss somit der gesamte Prozess neu verhandelt werden. Laut Gerichtssprecher Norbert Stütler bedeutet das: neuer Richter, neue Geschworene und die Wiederholung des Beweisverfahrens. Es ist davon auszugehen, dass dies an einer Verurteilung des geständigen Angeklagten nichts ändern wird. Zu klären bleibt lediglich die Frage nach dem Delikt. Die Staatsanwaltschaft sieht die Tat als Mord, die Verteidigung plädiert auf Totschlag - was ein deutlich geringeres Strafmaß zur Folge hätte.