„Brauchen geschulte Erwachsenenvertreter“

Im Zuge des neuen Erwachsenenschutzgesetzes braucht es laut Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda eine entsprechende Schulung der Erwachsenenvertreter. Dabei sieht er das Land Vorarlberg in der Verantwortung.

Ein längeres Leben in Selbstbestimmung, eine stärkere Berücksichtigung des eigenen Willens und geringere Einbindung der Gerichte: Das neue Erwachsenen-Schutzgesetz, das mit 1. Juli die bisherige Regelung der Sachwalterschaft ablöst, stößt auf breite Zustimmung - mehr dazu in Sachwalter werden zu „Erwachsenenvertretern“. Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda lässt dabei das Land aber nicht aus der Verantwortung.

2.500 besachwaltete Menschen im Land

Für Bachmayr-Heyda ist das neue Gesetz ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, weil es die Betroffenen in den Vordergrund stelle. Sie sollen mit Hilfe von Erwachsenenvertretern so lange wie möglich Entscheidungen treffen und Geschäfte abwickeln können.

Doch laut Volksanwalt müssen auch diese Erwachsenenvertreter entsprechend geschult werden. Seine Forderung an das Land: Das System von Sozialarbeitern und persönlichen Assistenten müsse ausgebaut und stärker finanziert werden, damit das neue Gesetz auch effizient umgesetzt werden könne. Von den aktuell 2.500 Menschen, die in Vorarlberg besachwaltet sind, werden heute schon 30 Prozent laut Bachmayr-Heyda von Sozialarbeitern des Instituts für Sozialdienste betreut.