Sachwalter werden zu „Erwachsenenvertretern“

Am 1. Juli tritt das neue Erwachsenenschutzgesetz in Kraft. Es stellt die Betroffenen in den Vordergrund, damit sie mithilfe von Erwachsenenvertretern Entscheidungen treffen und Geschäfte abwickeln können. Volksanwältin Gertrude Brinek spricht von einem wichtigen Schritt.

Tausende Vorarlberger sind derzeit noch durch einen Sachwalter vertreten. Das Thema hat in den vergangenen Jahren die Emotionen hochgehen lassen, es gab immer wieder Beschwerden von Angehörigen und Betroffenen, die mit der Vorgangsweise von gesetzlich bestimmten Vertretern nicht einverstanden waren, sagt Volksanwältin Gertrude Brinek. „Zu schnell, zu früh, zu umfassend, zu wenig Spielraum für das eigene Leben - so werden Sachwalterschaften heute erlebt.“

Neues Erwachsenenschutzgesetz

Ab 1 . Juli tritt das neue Erwachsenenschutzgesetz in Kraft, das die Sachwalterschaft ablöst.

Das habe zum Reformprozess der vergangenen Monate geführt. Am Ende ist das neue Erwachsenenschutzgesetz herausgekommen. Damit werden aus Sachwaltern ab 1. Juli „Erwachsenenvertreter“. Es ändert sich aber nicht nur der Name, sondern auch das Verfahren: Betroffene können so lange wie möglich selbstständig Entscheidungen treffen, es gibt künftig vier Säulen - die Vorsorgevollmacht, gefolgt von der gewählten Erwachsenenvertretung, der gesetzlichen und dann der gerichtlichen Erwachsenenvertretung.

Wille muss erhoben werden

Das verbessere die Situation für Angehörige und Betroffene, sagt Brinek: „Also auch, wenn jemand eingeschränkt geschäftsfähig ist, auch wenn jemand eingeschränkt seinen Willen äußern kann, ist dieser Wille zu erheben, ist dieser Wunsch zu ermitteln.“ Brinek sagt auch, dass es gelungen ist, Befürchtungen von Notaren auszuräumen, dass es bei zukünftigen Geschäften zu Rechtsunsicherheiten kommen könnte.