Kaum Konflikte in Begegnungszonen

Das Kuratorium für Verkehrssicherheit hat zwölf Begegnungszonen in Österreich unter die Lupe genommen. In beiden untersuchten Zonen in Vorarlberg gab es nur wenige Konflikte zwischen den Verkehrsteilnehmern. Besonders stark befahren ist die Begegnungszone in Wolfurt.

Vor fünf Jahren sind die sogenannten „Begegnungszonen“ in die österreichische Straßenverkehrsordnung aufgenommen worden. In diesen verkehrsberuhigten Zonen müssen alle aufeinander Rücksicht nehmen. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit hat bundesweit zwölf Begegnungszonen analysiert - zwei davon in Vorarlberg.

Begegnungszone Wolfurt stark befahren

In Wolfurt fahren rund 10.000 Fahrzeuge pro Tag durch die Begegnungszone, mit sechs Prozent ist auch der Anteil an Schwerverkehr hoch. Der Fußgängeranteil ist dagegen eher gering, geht aus der Studie hervor.

Mehr als die Hälfte der Fahrzeuge ist laut der Studie zu schnell unterwegs - um sechs Stundenkilometer. Dennoch gibt es kaum Konflikte. Wollen Fußgänger die Straße queren, kommt es in drei Viertel der Fälle zu einer Kommunikation mit dem Autofahrer. In 15 Prozent der Fälle haben die Autofahrer nicht für die Fußgänger angehalten. Am Erhebungstag wurde ein Konflikt zwischen einem Fußgänger und einem Auto beobachtet.

Begenungszone Wolfurt

Gemeinde Wolfurt

Begegnunszone Wolfurt

In Bludenz nur geringe Verkehrsdichte

In Bludenz gibt es in der Begegnungszone aufgrund der geringen Verkehrsdichte kaum Konflikte oder Unklarheiten.

Befragte fühlen sich sicher

Auch bei einer Befragung der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer gibt der Großteil der Befragten an, sich in der Begegnungszone sicher zu fühlen. Allerdings - so das Kuratorium für Verkehrssicherheit - müsse jede Begegnungszone für sich gestaltet werden, um eine Verkehrsberuhigung zu bewirken.

Was in der Begegnungszone erlaubt ist

Im Zuge einer Novelle der österreichischen Straßenverkehrsordnung im Jahr 2013 wurde die Begegnungszone als neue Form der Verkehrsorganisation eingeführt. In Begegnungszonen können Fußgänger die gesamte Fahrbahn benützen. Die Fahrzeuglenker sind bei der Benützung einer Begegnungszone zu besonderer Rücksichtnahme aufgefordert: Fußgänger und Radfahrer dürfen weder gefährdet noch behindert werden, jedoch dürfen auch Fußgänger den Fahrzeugverkehr nicht mutwillig behindern.

Im Regelfall gilt für alle Fahrzeuglenker eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h, unter bestimmten Voraussetzungen können jedoch auch Begegnungszonen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h eingerichtet werden. Das Parken von Kraftfahrzeugen ist in Begegnungszonen nur an gekennzeichneten Stellen erlaubt.