30-Jähriger nach tödlichem Autounfall verurteilt

Ein 30-jähriger Vorarlberger ist am Freitag am Landesgericht Feldkirch nach einem Autounfall unter Alkoholeinfluss verurteilt worden. Bei dem Unfall starb ein 72-jähriger Schweizer. Der Mann zeigte sich geständig und akzeptierte die teilbedingte Haftstrafe von neun Monaten.

Zu dem folgenschweren Unfall kam es am 28. Dezember 2017 auf der Rheintalautobahn A 14 bei Hörbranz in Fahrtrichtung Tirol. Gegen 5.45 Uhr bei Dunkelheit und Schneeregen fuhr der damals 29-Jährige auf der Überholspur mit voller Wucht auf den Wagen eines 72-jährigen Schweizer Pensionisten auf. Beide Fahrzeuge wurden in einen Straßengraben geschleudert. Während der junge Mann nur leicht verletzt wurde, erlag der Schweizer wenige Stunden später trotz Notoperation im Landeskrankenhaus Bregenz seinen schweren Verletzungen - mehr dazu in 72-Jähriger stirbt nach Unfall auf der Autobahn.

Unfalllenker flüchtete zunächst

Wie es zu dem Unglück kommen konnte, blieb unklar. Der heute 30-Jährige gab nach dem Unfall an, der andere Pkw-Lenker habe sein Fahrzeug auf der Autobahn abgestellt. Um mögliche gesundheitliche Probleme des 72-Jährigen vor dem Unfall zu klären, wurde der Mann obduziert, was aber keine Aufschlüsse zu seinem Verhalten erbrachte. Er habe keinen Herzinfarkt oder Ähnliches erlitten, so das Ergebnis.

Der Wagen des Schweizers kam auf der Autobahn entweder zum Stehen oder er fuhr ganz langsam. Die Situation überraschte jedenfalls den auf der Überholspur herannahenden jungen Mann - er konnte nicht mehr bremsen und fuhr dem Vordermann mit rund 94 km/h auf. Der 29-Jährige flüchtete danach zu Fuß und kehrte erst nach Intervention seines Vaters an den Unfallort zurück. Bei dem Vorarlberger wurde ein Alkoholpegel von 1,12 Promille festgestellt.

Urteil nicht rechtskräftig

Der Angeklagte zeigte sich am Freitag vor Gericht geständig. Schon kurz nach dem Unfall hatte er sich in einem Brief bei den Hinterbliebenen entschuldigt. Das Urteil - drei Monate unbedingt, sechs Monate auf Bewährung - akzeptierte der Mann. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.