Wo man mit dem Hoverboard fahren darf
Gesteuert werden die Hoverboards nur über Gewichtsverlagerung. Sie erreichen Geschwindigkeiten bis zu 15 km/h. Nur wo man damit überhaupt fahren darf, war bislang völlig unklar. Erst seit Anfang des Jahres gibt es eine einheitliche Einstufung der Hoverboards durch das österreichische Verkehrsministerium, erklärt Klaus Wiedemann von der Landespolizei.
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Seither werden sie als Kleinfahrzeuge eingestuft, die vorrangig außerhalb der Fahrbahn verwendet werden dürfen - also auf Gehsteigen, Spielstraßen und Wohnstraßen. Voraussetzung sei aber, dass keine anderen Personen gefährdet werden, so der Experte. Die Geschwindigkeit muss entsprechend angepasst werden.
Sendehinweis:
„Guten Morgen Vorarlberg“, ORF Radio Vorarlberg, 22.5.2018
Auch Altersbeschränkungen gibt es: So darf ein Kind grundsätzlich erst ab dem 12. Lebensjahr ein Hoverboard ohne Begleitung benutzen, sagt Wiedemann. Bei einem gültigen Fahrradausweis ist das schon ab zehn Jahren möglich. Wenn etwas passiert, zahlt in der Regel die Haushaltsversicherung, heißt es vonseiten der VLV.
Achtung im benachbarten Ausland
In Deutschland und der Schweiz sieht es allerdings anders aus. In Deutschland sind die Geräte nur im abgegrenzten nichtöffentlichen Verkehr erlaubt, also auf Privatgründen oder Spielplätzen zum Beispiel. Sonst drohen Geldbußen und ein Punkt im Verkehrsregister. Beim Fahren auf der auf Straße oder dem Radweg kann es sich sogar um Strafdelikte handeln - etwa Fahren ohne Fahrerlaubnis und ohne Pflichtversicherung. In diesen Fällen zahlt auch keine private Haftpflichtversicherung. Ausgenommen sind Segways, weil sie als Mobilitätshilfe zugelassen werden können.
Bei den Eidgenossen müsste ein Stehroller, wie Hoverboards in der Schweiz heißen, ein Töffli-Schild haben. Bis jetzt haben aber nur Segways die erforderliche Typengenehmigung. Zugelassene Stehroller darf man nur auf Radwegen oder Straßen benutzen - ab 14 Jahren und mit entsprechendem Führerschein. Wer mit einem nicht zugelassenen Stehroller erwischt wird, riskiert Anzeigen und Strafen von bis 1.000 Franken.
Links:
- Infos zu Österreich: infothek.bmvit.gv.at
- Deutschland: www.adac.de
- Schweiz: www.konsumentenschutz.ch