Schwangere getötet: Schuldspruch bestätigt

Der Oberste Gerichtshof hat die Nichtigkeitsbeschwerde im Fall einer getöteten Schwangeren in Frastanz zurückgewiesen. Dadurch wurde der Mord-Schuldspruch bestätigt, erklärt Norbert Stütler vom Landesgericht Feldkirch.

Im November 2015 wurde in Frastanz eine hochschwangere Frau erwürgt und danach in Brand gesetzt. Für eben diese Tat wurde der Vater des getöteten Ungeborenen - ein 28-jähriger Mann aus der Dominikanischen Republik - im Dezember 2017 zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt. Er legte gegen das Urteil Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde ein - mehr dazu in Mordprozess: Lebenslange Haft.

OLG Innsbruck entscheidet über Strafhöhe

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat nun am 9. Mai die Nichtigkeitsbeschwerde zurückgewiesen, bestätigt Norbert Stütler, Pressesprecher des Landesgerichts Feldkirch, einen diesbezüglichen Bericht von VOL.at. Eine Begründung für diese Entscheidung liege noch nicht vor.

Klar sei aber nun, dass es beim Schuldspruch „Mord“ bleibe, so Stütler. Damit wird der Prozess nicht neu aufgerollt - nur die Strafhöhe könnte sich für den 28-Jährigen aus der Dominikanischen Republik noch ändern: Darüber werde das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG)in absehbarer Zeit entscheiden.

Schuldspruch bestätigt

2015 hat ein 28-Jähriger seine hochschwangere Frau erwürgt und ihren Leichnam in Brand gesetzt. Das Urteil einer lebenslangen Haftstrafe hat nun der Oberste Gerichtshof bestätigt.

Erleichterung bei Opferanwalt

Opferanwalt Stefan Denifl geht nicht davon aus, dass die lebenslange Haftstrafe reduziert wird. Er zeigt sich über die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes erleichtert. Ein neuerlicher Prozess wäre für die Opferfamilie eine Belastung gewesen, so Denifl gegenüber ORF Radio Vorarlberg.

Beim Mordprozess im vergangenen Dezember hatte der Richter die lebenslange Haft damit begründet, dass bei einer derart grausamen Tat keine andere Sanktion in Frage käme.

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