Missbrauchsprozess: Freispruch für Angeklagten

Am Landesgericht in Feldkirch ist am Montag ein Bundesheer-Rekrut vom Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs und der Blutschande freigesprochen worden. Der Staatsanwalt hatte ihm Geschlechtsverkehr mit seiner Halbschwester vorgeworfen.

Die Beschuldigungen gegen den jungen Mann waren schwerwiegend. Vor vier Jahren, als 16-Jähriger soll er laut Staatsanwalt mit seiner damals elfjährigen Halbschwester in Feldkirch Geschlechtsverkehr gehabt haben. Der Angeklagte bestritt die Tat vehement. In Folge stand Aussage gegen Aussage - und sonst gab es kaum Beweise.

Richterin: „Freispruch im Zweifel“

Wie Richterin Sabrina Tagwercher bei der Urteilsbegründung ausführte, gab es für den Schöffensenat zu wenige Anhaltspunkte für einen Schuldspruch. Der Soldat wurde daher freigesprochen. Es sei ein Freispruch im Zweifel, sagte die Richterin. Da der Staatsanwalt unmittelbar nach Verkündung der Entscheidung auf Rechtsmittel verzichtet hat, ist der Freispruch rechtskräftig.