Keine neuen Ermittlungen gegen Muxel
Wie Muxel am Montag in den VN zitiert wird, habe ein Richtersenat des Landesgerichts Feldkirch den Antrag eines Immobilienunternehmers zurückgewiesen, Ermittlungen gegen Muxel einzuleiten. In der Begründung heiße es, die Widmung von Ferienwohnungen durch den Lecher Gemeindevorstand bis 2015 sei rechtlich zulässig gewesen, weil Muxel dabei nicht mitgestimmt habe.
Die Staatsanwaltschaft hatte bereits Ende des vergangenen Jahres mitgeteilt, kein Ermittlungsverfahren gegen den Lecher Bürgermeister einzuleiten, da kein Anfangsverdacht vorgelegen habe - mehr dazu in Verfahren gegen Muxel eingestellt.