Verfahrensfehler: Mordurteil aufgehoben

Im Oktober des Vorjahres wurde am Landesgericht Feldkirch ein 47-Jähriger wegen Mordes an seiner Ehefrau zu 18 Jahren Haft verurteilt. Wegen eines Verfahrensfehlers muss der Mordprozess laut „Neuer Vorarlberger Tageszeitung“ neu aufgerollt werden.

Das Urteil ist laut Zeitungsbericht am Obersten Gerichtshof für nichtig erklärt worden, weil die vorsitzende Richterin den Geschworenen für die Urteilsberatung auch jene Protokolle mit Zeugenaussagen zu lesen gegeben habe, die nicht verwertet werden hätten dürfen.

Darin enthalten sei auch die Aussage eines Zeugen gewesen, der behauptet habe, die Tat sei von langer Hand geplant und durch Geldgier und Eifersucht motiviert gewesen. Diese Angaben hätten für den Angeklagten von Nachteil gewesen sein können.

Schwurgerichtshof wird neu zusammengesetzt

Für die Neuauflage des Prozesses wird der Schwurgerichtshof neu zusammengesetzt - es werden andere Geschworene und Berufsrichter entscheiden. Der Strafrahmen für die vom Staatsanwalt angestrebte Verurteilung wegen Mordes liegt bei zehn Jahren bis lebenslänglich. Für Totschlag ist hingegen eine Haftstrafe zwischen fünf und zehn Jahren vorgesehen.

Im Bett liegende Ehefrau erstochen

Der Prozess war mit einer Verurteilung des 47-jährigen Angeklagten zu einer 18-jährigen Haftstrafe zu Ende gegangen. Er hatte im Jänner 2017 seine 40-jährige Ehefrau mit einem Küchenmesser erstochen. Während jedoch der Staatsanwalt von einem brutalen Mord ausging, nannte der Verteidiger die Tötung der Frau eine „Tat im Affekt“. Seiner Ansicht nach handelte es sich um einen klassischen Fall von Totschlag - mehr dazu in 18 Jahre Haft für Mord an Ehefrau.