Gasaustritt: Drei Personen im Krankenhaus
Da die Austrittsquelle des Gases nicht festgestellt werden konnte, musste die Gashauptleitung zum Mehrparteienhaus abgestellt werden. Die Feuerwehr musste das Gebäude mit Atemschutzausrüstung betreten und belüftete es mit Hochleistungslüftern.
An allen Gasgeräten des Hauses konnte nicht festgestellt werden, wann diese zuletzt gewartet worden sind. Wegen Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung wurde deshalb der Vermieter an die Staatsanwaltschaft Feldkirch angezeigt.