Campingplatz Doren: Dauergäste müssen weichen

Der Campingplatz Doren-Bozenau soll ein Jahr lang stillgelegt werden. Der neue Besitzer plant eine komplette Umgestaltung mit 80 Stellplätzen und einigen Bungalows. Rund 40 Dauercamper sollen nun ihre Standplätze räumen.

Auf dem Campingplatz Doren herrscht große Aufregung, denn langjährige Dauercamper müssen weichen. Manche haben an die 30 Jahre in Doren-Bozenau verbracht. Nach einem ersten Besitzerwechsel vor sieben Jahren konnten sie bleiben. Durch den zweiten Besitzerwechsel schaut es nun jedoch schlecht für sie aus.

Anwalt: „Anlage muss dringend renoviert werden“

Der Campingplatz wurde vergangenen Sommer verkauft. Der neue Besitzer habe Gründe für eine komplette Räumung, erklärt dessen Anwalt Karl Schelling. Die Anlage sei nicht mehr standardgemäß und müsse dringend renoviert werden. Das wolle der neue Besitzer auch machen. Zusagen, dass die bisherigen Camper nach der Renovierung wieder einen Platz bekommen, werde es keine geben, sagt Schelling.

Camper pochen auf bestehende Verträge

Auch die Dauercamper begrüßen die geplante Sanierung. Sie bemängeln mangelhafte Elektrik und Verwahrlosung der Gemeinschaftsflächen. Das sei nicht dem neuen Eigentümer vorzuwerfen. Alles abbrechen ist aus ihrer Sicht aber die falsche Lösung. Sie legen aufrechte Mietverträge vor, abgeschlossen mit dem Vorbesitzer.

Probleme für Dauercamper in Doren-Bozenau

Der Campingplatz Doren-Bozenau soll ein Jahr lang stillgelegt werden. Es gibt einen neuen Besitzer, der eine komplette Umgestaltung mit 80 Stellplätzen und einigen Bungalows plant.

Nach Auskunft einer Zivilrechtsexpertin der Universität Innsbruck handelt es sich um sogenannte Dauerschuldverhältnisse, die für eine längere Zeit vereinbart wurden. Die einjährige Laufzeit wurde bisher automatisch vor Ende verlängert. Andernfalls waren drei Monate Kündigungsfrist vereinbart. Eine Kündigung hat bislang niemand erhalten.

Bewilligung für Campingplatz abgelaufen

Ein Besitzerwechsel würde sich im Allgemeinen nicht auf Mietverträge auswirken. Die Verträge bleiben aufrecht. Doch im vorliegenden Fall ist die Lage besonders verzwickt. Mit Jahresende ist auch die Betriebsbewilligung für den gesamten Campingplatz abgelaufen. Offiziell existiert der Campingplatz nicht mehr und damit sind auch die Mietverträge erloschen.

So campieren die bisherigen Camper plötzlich ohne ihr Zutun außerhalb eines Campingplatzes, weil es ihn nicht mehr gibt. Dafür gebe es im Campinggesetz ebenfalls einen Paragrafen, so ein Verwaltungsrechtsexperte der Universität Innsbruck. Der Bürgermeister könnte das bei Verletzung von Interessen - per Abbruchbescheid an jeden Einzelnen - untersagen. Neue Fristen kämen dann ins Spiel. Derzeit sind die Camper aufgefordert, bis Ende Mai das Feld zu räumen. Die Ersten haben mit dem Umzug bereits begonnen.