„Lex IKEA“ ist auf Schiene

Der Rechtsausschuss des Landtages hat am Mittwoch einstimmig eine Änderung des Volksabstimmungsgesetzes beschlossen. Damit soll eine Abstimmung zum IKEA-Standort in Lustenau verhindert werden.

Das neue Gesetz sieht vor, dass eine Volksabstimmung bis zu zehn Tage vor dem jeweiligen Abstimmungstag zurückgezogen werden kann. Dazu braucht es die Unterschrift von zwei Initiatoren, den Segen der Gemeindewahlbehörde und natürlich muss der Grund für die Volksabstimmung wegfallen.

Lustenau als Musterbeispiel

Das geltende Gesetz sah bislang keine Absagemöglichkeit für eine Volksabstimmung vor. Das führte zur paradoxen Situation, dass Lustenau am 27. Mai über einen IKEA-Standort abstimmen sollte, obwohl IKEA dem Projekt bereits eine Absage erteilt hatte. Mit der vom Rechtausschuss einstimmig beschlossenen Novelle soll sich das ändern. Zunächst muss die Novelle am 9. Mai aber noch vom Vorarlberger Landtag beschlossen werden.

Ausschuss zur IKEA-Volksabstimmung

Der Rechtsausschuss des Landtages hat am Mittwoch einstimmig eine Änderung des Volksabstimmungsgesetzes beschlossen.

Für den IKEA-Fall sei das neue Gesetz eine maßgeschneiderte Lösung, sagt Grünen-Klubobmann Adi Gross. Allerdings gebe es bis heute keinen Grund, die Volksabstimmung abzusagen. Denn eine Aussendung von IKEA reiche nicht, so Gross. Auch SPÖ-Klubobmann Michael Ritsch hat seine Zweifel: „Ich bin mir nicht sicher, ob die Volksabstimmung nicht doch kommt. Denn die Rückabwicklung, ob das alles so gut über die Bühne geht, das glaube ich noch nicht. Aber das werden wir sehen“, so Ritsch.

FPÖ: „Letztverantwortung liegt bei Initiatoren“

Laut FPÖ-Klubobmann Daniel Allgäuer hat das Land nun seine Hausaufgaben erledigt. „Wir haben die Grundlage geschaffen für eine Änderung des Volksabstimmungsgesetzes. Die Letztverantwortung liegt jetzt bei den Initiatoren“, sagt Allgäuer. Aus Sicht von Sabine Scheffknecht (NEOS) riecht das neue Gesetz zu sehr nach Anlassgesetzgebung. Die NEOS wollen noch Änderungsanträge im Landtag einbringen.

Der ÖVP-Abgeordnete Thomas Winsauer - zugleich Vorsitzender des Rechtsausschusses - spricht von einer geeigneten Lösung. Er sieht nicht die Gefahr, dass Volksabstimmungen in Zukunft ohne triftigen Grund abgesagt werden können. „Das ist ja nur die letzte aller Maßnahmen, wenn auch die Initiatoren zur Auffassung kommen: da ist jetzt der Grund weggefallen und wir hätten das nie eingeleitet, wenn wir das schon gewusst hätten“, sagt Winsauer.

Bürgerinitiative hält an Volksabstimmung fest

Kommende Woche will die Gemeindevertretung in Lustenau einen Beschluss fassen, damit der Kaufvertrag mit IKEA Geschichte ist. Der internationale Möbelkonzern hatte zuletzt bekannt gegeben, das Projekt in Lustenau auf Eis zu legen. Der langwierige Etablierungsprozess, die schwierige Verkehrssituation und eine grundlegende Veränderung der Konzernstrategie hätten zu der Entscheidung geführt. Trotzdem müsste die von einer Bürgerinitiative initiierte Volksabstimmung über das Projekt durchgeführt werden.

Die Bürgerinitiative „Lebenswertes Lustenau“ hält bis auf Weiteres an der Volksabstimmung über eine Ansiedelung von IKEA fest. Sprecherin Simone Grabher sagt, die Ansiedelung sei „auf Eis gelegt“, das heiße, das Projekt könne auch reaktiviert werden. Solange der Kaufvertrag noch gültig ist, mit dem die Gemeinde Lustenau das Grundstück an IKEA verkauft hat, sei eine Volksabstimmung sinnvoll.

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