Kein Führerschein und Alkohol: Bedingte Haft

Am Landesgericht sind am Montag zwei Männer wegen fahrlässiger Körperverletzung schuldig gesprochen worden. Bei einem Unfall mit drei Verletzten war der Eine alkoholisiert, der Andere ohne Führerschein unterwegs.

Am Montag standen gleich zwei Unfallbeteiligte als Angeklagte vor dem Landesgericht. Dem einen Autolenker wird vorgeworfen alkoholisiert gefahren zu sein und sein Unfallgegner war ohne Führerschein unterwegs gewesen, als der Unfall passiert ist.

Fragwürdige Kollision

Der Erstangeklagte, ein 24-jähriger Vorarlberger, hatte an jenem Abend im vergangenen Oktober gemeinsam mit Freunden in einem Dornbirner Lokal gefeiert. Dabei wurde auch jede Menge Alkohol konsumiert. Der 24-Jährige sprach von etwa sechs Bier und einigen Schnäpsen. Auf der Fahrt zu einer Tankstelle kam es dann in einer Kreuzung zur Kollision mit einem anderen Fahrzeug.

Dieses wurde vom Zweitangeklagten, einem 34-jährigen Iraker, gelenkt, der jedoch keinen Führerschein besitzt. In seiner Heimat sei so etwas kein Problem, verteidigte sich der Mann vor Gericht. In Österreich schon, konterte der Richter. Der Iraker war zudem mit dem Auto einer bekannten Schweizerin unterwegs, die sich beim Unfall am Kopf und an der Schulter verletzt hatte.

Gutachter zweifelt an Aussage

Der Richter verurteilte den Iraker, der laut Gutachter, eine unglaubwürdige Schilderung des Unfallhergangs abgab. Basis dieser Einschätzung war die Analyse der Bremsspuren am Unfallort. Demnach habe sich laut Gutachter der Unfall nicht so zugetragen, wie vom Iraker vor Gericht geschildert. Das Gericht kam daher zum Schluss, dass auch der Iraker eine gewisse Mitschuld am Unfall hatte.

Bedingte Haft und Geldstrafen für beide

Der 34-jährige Iraker wurde zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss er 720 Euro Geldstrafe zahlen. Der alkoholisierte Vorarlberger erhielt fünf Monate auf Bewährung sowie 4.200 Euro Geldstrafe.

Die Schweizerin, die beim Unfall verletzt wurde, erhält je 200 Euro Schmerzengeld vom Iraker und vom Vorarlberger. Die vier mitfahrenden Personen im Auto des Vorarlbergers verletzten sich zum Teil zwar auch leicht, machten jedoch keine Schmerzengeldansprüche geltend. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.