Wo Golfcaddys fahren dürfen

Golfcaddys sind immer öfter auch auf Straßen und Radwegen in Vorarlberg unterwegs. Manchmal werden sie von Kindern gelenkt - was unter bestimmten Umständen erlaubt ist.

Gemacht wurden die meist elektrisch betriebenen Golfcaddys für Golfspieler, um auf weitläufigen Golfplätzen schneller voranzukommen. Transportiert werden können in der Regel zwei Personen mitsamt Golfschlägern. Doch in den letzten Jahren sind diese Gefährte immer öfter im Straßenverkehr zu sehen.

Auf den Motor kommt es an

Laut Polizei dürfen Golfcaddys am Straßenverkehr teilnehmen. Die Stärke des Motors ist aber maßgebend dafür, ab wann ein solches Fahrzeug gefahren werden darf: Sind die Caddys mit einem Elektromotor bis 600 Watt ausgestattet, gelten sie als mehrspuriges Fahrrad - ähnlich wie ein E-Bike, und dürfen auch von Kindern ab zwölf oder mit Fahrradführerschein sogar schon ab zehn Jahren gelenkt werden. Mit diesen Caddys darf auch auf dem Fahrradweg mit bis zu 25 km/h gefahren werden.

Golfcarts im Straßenverkehr

Fotolia/RAM

Bei PS-stärkeren Golfcaddys handelt es sich oft um vierräderige Leichtfahrzeuge. Diese Fahrzeuge brauchen ein Kennzeichen und dürfen abseits des Golfplatzes erst ab 16 Jahren mit der entsprechenden Lenkberechtigung in Betrieb genommen werden - außer sie sind mit einer 10 km/h-Tafel ausgestattet, dann muss der Lenker nur 16 sein, braucht aber keinen Führerschein. Mit diesem Fahrzeug darf aber nicht auf dem Fahrradweg gefahren werden.

Alkoholvorschriften beachten

Keine Vorgaben gibt es bei der Anzahl der beförderten Personen. Es muss aber laut Polizei die Sicherheit der mitgeführten Personen gewährleistet sein. Erwachsene Lenker von Golfcarts sollten nicht vergessen, dass die gleichen Alkoholbestimmungen wie bei Fahrradfahrern gelten – 0,8 Promille Alkohol im Blut sind daher die absolute Ober­grenze. Außer es handelt sich um größere Fahrzeuge mit Zulassung - dann gelten die Bestimmungen des jeweiligen Führerscheins.

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