130 Auflagen für umstrittenen Speichersee

Der positive Baubescheid zum umstrittenen Speichersee Schwarzköpfle im Montafon enthält insgesamt 130 Auflagen. Bei der Silvretta Montafon herrscht trotzdem große Erleichterung, Naturschützer äußern sich zurückhaltend.

Der geplante Speichersee mit einem Fassungsvermögen von 307.200 m³ stieß in den vergangenen Monaten vor allem bei Naturschützern auf massive Kritik. Zahlreiche Auflagen im Bescheid sollen nun sicherstellen, dass die Umwelt durch den Bau des Speichersees keinen allzu großen Schaden nimmt.

Speichersee Reaktionen

Der positive Baubescheid zum umstrittenen Speichersee Schwarzköpfle im Montafon enthält insgesamt 130 Auflagen.

Konkret sind es 130 Auflagen, die die Bezirkshauptmannschaft Bludenz verhängt hat und die für die gesamte Bau- und Betriebsphase gelten. Dazu gehören eine Hochmohrverlegung, die Sicherung des Amphibientierbestands und Dauermessungen betreffend Fließgewässerentnahme. Nicht mitgerechnet sind rund 80 weitere Auflagen der Staubeckenkommission.

Kosten schon eingeplant

Mit den zahlreichen Auflagen hat man von Seiten der Silvretta Montafon auch gerechnet, sagt Geschäftsführer Martin Oberhammer. Damit die Auflagen erfüllt werden, sind laut Oberhammer zum Beispiel eine ökologische und eine wasserrechtliche Bau-Aufsicht vorgeschrieben. Oberhammer betont aber, dass die Auflagen auch im Interesse der Silvretta Montafon seien. Es sei das erklärte Ziel, das Projekt mit den besten ökologischen Standards umzusetzen.

Aus ökonomischer Sicht bedeuten die vorgeschriebenen Maßnahmen, dass sich die Kosten für den Speichersee erhöhen: „Auflagen verursachen naturgemäß Kosten“. Man habe von Anfang an entsprechende Reserven im Projektbudget in einstelliger Millionenhöhe einkalkuliert. „Wir denken, dass wir mit unserem Budget auch zurande kommen.“ Einen konkreten Zeitplan für die Umsetzung des Speichersee-Projekts gebe es noch nicht. Dafür sei es noch zu früh.

Aarhus-Konvention kommt ins Spiel

Bei den Naturschutzorganisationen stößt der geplante Speichersee weiter auf Widerstand. Rückendeckung erhalten sie von Daniel Ennöckl, Professor für Umweltrecht an der Uni Wien. Er rät den Umweltorganisationen, Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Vorarlberg einzubringen. Als Grundlage sieht er die Aarhus-Konvention: Sie räumt der Öffentlichkeit bei größeren, umweltrechtlichen Projekten ein Mitspracherecht ein.

Die Zivilgesellschaft muss etwa in Form von Umwelt-NGOs am Verfahren beteiligt werden und hat dann auch das Recht, gegen den Bescheid Beschwerde einzulegen. Österreich ist bei der Umsetzung allerdings teilweise säumig. Darum gebe es bereits Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), die aufgrund dieser Tatsache den Umweltorganisationen Einspruchsrechte einräumen. Laut Ennöckl würde das Speichersee-Projekt auch unter die Aarhus-Konvention fallen.

Lins: Auflagenzahl nichts Außergewöhnliches

Naturschutzanwältin Katharina Lins verweist auf ein ähnlich geartetes Projekt in Niederösterreich, bei dem der EuGH den Umweltorganisationen nachträglich Parteistellung einräumte. Was Vorarlberg betrifft, gibt sie sich zurückhaltend: „Man wird sehen, wie das jetzt in Vorarlberg weitergeht.“ Laut Lins ist die Anzahl der Auflagen bei einem Projekt in dieser Größenordnung nichts Außergewöhnliches, sondern Standard. Man müsse aber wissen, dass die meisten Auflagen nicht in den Bereich des Naturschutzes fallen, sondern technische Fragen beträfen.

Hitzige Debatte

Geplant wird der Speichersee Schwarzköpfle seit 2014, im März 2017 wurden die Pläne bei den Behörden eingereicht. Nachdem die Pläne im Jänner 2018 erstmals publik wurden, entbrannte eine öffentliche Debatte über die Sinnhaftigkeit des Projekts. Während die eine Seite einen massiven Eingriff in die Natur fürchtet, argumentiert die andere mit wirtschaftlicher Notwendigkeit. Am Mittwoch wurde bekannt, dass die Bezirkshauptmannschaft Bludenz dem Projekt grünes Licht erteilt hatte.

Im Zuge der Debatte stellte sich auch heraus, dass die Silvretta Montafon bereits mit Vorarbeiten begonnen hatte, ohne dass die entsprechende Genehmigung vorgelegen wäre. Ein Strafverfahren dazu ist noch bei der BH anhängig.

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