Ikea-Abstimmungs-Farce soll verhindert werden

Trotz des angekündigten Rückzugs von Ikea aus dem Projekt in Lustenau müsste die geplante Volksabstimmung am 27. Mai stattfinden - so will es das Gesetz. Auf Landesebene gibt es jetzt Bemühungen, eben dieses Gesetz zu ändern.

Ikea-Volksabstimmung: Wie geht es weiter?

Die Ikea-Volksabstimmung ist möglicherweise überflüssig. Nun wird versucht, die Abstimmung abzusagen - doch dafür braucht es eine Gesetzesänderung.

Vorarlberg drohe über die Landesgrenzen hinaus zum Gespött zu werden, wenn die Volksabstimmung in Lustenau durchgeführt wird, obwohl Ikea dem Standort bereits eine Absage erteilt habe - das befürchtet ÖVP-Klubobmann Roland Frühstück. Er hat bereits mit den anderen Fraktionen Gespräche aufgenommen, um das Landesvolksabstimmungsgesetz zu ändern. Denn derzeit ist die Absage einer Volksabstimmung gesetzlich gar nicht möglich.

So hätte IKEA Lustenau ausgesehen

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Laut Frühstück müssen aber mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Erstens müssten die Initiatoren laut Frühstück mit der Absage einverstanden sein. Zweitens müsste klar sein, dass die Geschäftsgrundlage tatsächlich nicht mehr gegeben ist. Und drittens müsste die Gemeindewahlbehörde der Absage zustimmen.

SPÖ unterstützt Vorstoß

Auch von Seiten der Opposition wird Unterstützung signalisiert. SPÖ-Klubobmann Michael Ritsch nennt drei Bedingungen, die im Wesentlichen deckungsleich mit den ÖVP-Vorstellungen sind: „Zum einen, dass der Grund für die Volksabstimmung wegfallen muss. Dass diejenigen, die es initiieren, bereit sind, es zurückzuziehen, und dass es einen Mehrheitsbeschluss in der Gemeindewahlbehörde gibt.“

Skepsis vom Juniorpartner

Die Änderung des Volksabstimmungsgesetzes könnte im Rechtsausschuss Ende April beraten und in der Landtagssitzung am 9. Mai beschlossen werden. Aber der Juniorpartner in der Landesregierung, die Grünen, steigen auf die Bremse. Klubobmann Adi Gross sagt, dass zunächst der Lustenauer Bürgermeister Kurt Fischer (ÖVP) am Zug sei: „Solange der [Kaufvertrag] nicht rückabgewickelt ist, stellt sich die Frage gar nicht, weil die Bürgerinitiative würde in so einem Fall die Abstimmung sicher nicht zurückziehen wollen.“

Jurist hält Änderung für sinnvoll

Der Verfassungsjurist an der Universität Innsbruck, Peter Bußjäger, hält eine Änderung des Volksabstimmungsgesetzes für sinnvoll. Nach dem Rückzug von Ikea gebe es für die Bürger in Lustenau keine Sache mehr, über die sie abstimmen könnten.

Offensichtlich gebe es hier eine gesetzliche Lücke, die ausgeglichen werden sollte. Das derzeitige Gesetz regle nicht, was geschehen soll, wenn die Fragestellung der Volksabstimmung längst entschieden sei, sagt Bußjäger. In so einem Fall drohe das Instrument der direkten Demokratie beschädigt zu werden.

Ikea zieht sich zurück

Am Dienstag gab Ikea Österreich bekannt, das Projekt in Lustenau auf Eis zu legen. Der langwierige Etablierungsprozess, die schwierige Verkehrssituation und eine grundlegende Veränderung der Konzernstrategie hätten zu der Entscheidung geführt - mehr dazu in Ikea legt Projekt Lustenau auf Eis. Trotzdem müsste die von einer Bürgerinitiative initiierte Volksabstimmung über das Projekt durchgeführt werden - mehr dazu in Volksabstimmung trotz Ikea-Absage.