Hohenems lockert Badeverbot für Hunde

Die Stadt Hohenems lockert das Badeverbot für Hunde am Alten Rhein auf. In den Morgen- und Abendstunden können sich die Vierbeiner nun auch außerhalb des ausgewiesenen Badeplatzes im Wasser abkühlen.

Die neue Regelung besagt, dass Hunde von 15. März bis 31. August vor 9.00 Uhr und nach 19.00 Uhr auch außerhalb des ausgewiesenen Badeplatzes an der Grenze zu Lustenau im Alten Rhein baden dürfen. In der Zeit vom 1. September bis 14. März ist das Baden von Hunden auch zwischen 9.00 und 19.00 Uhr erlaubt. Die Leinenpflicht bleibt generell bestehen.

„Tierfreundliche Lösung“

Man folge mit der neuen Regelung den Wünschen vieler Hundebesitzer, so Bürgermeister Dieter Egger (FPÖ). Der Hundebadeplatz sei mit dem Auto wegen des bestehenden Fahrverbots nicht erreichbar, daher sei es für ältere Menschen oft kaum bis gar nicht möglich, diesen zu nutzen. Bei starker Sommerhitze sei der Weg für Hunde auch zu weit.

Es handle sich um eine tierfreundliche und naturverträgliche Lösung, so Egger. Dadurch, dass das Badeverbot von 9.00 bis 19.00 Uhr weiterhin bestehe, könnten Begegnungskonflikte mit Badenden und Fischereiberechtigten ausgeschlossen werden.