Mangel: Neues Kindergarten-Gesetz beschlossen

Der Landtag hat am Mittwoch das Kindergarten-Gesetz geändert. Anlass dafür war der Personalmangel. Neben Kindergarten-Pädagoginnen darf jetzt auch nicht qualifiziertes Personal Kindergarten-Gruppen leiten.

Voraussetzung ist jedoch, dass die Betroffenen zwei Jahre adäquate Berufserfahrung vorweisen müssen, das kann etwa der Beruf der Tagesmutter sein.

Die Novelle wurde einstimmig angenommen, die Opposition übte dennoch Kritik. Die Landesregierung habe viel zu spät auf den Personalmangel reagiert. Man stimme nur zu, weil es jetzt keine andere Möglichkeit mehr gebe, auch wenn die Qualität der Betreuung dadurch leiden würde.

Das Gesetz sei in Tirol bereits eins zu eins in Umsetzung, aus dieser Erfahrung heraus könne man dazu Ja sagen, so ÖVP-Klubobmann Roland Frühstück.

Bessere Bezahlung für Kindergarten-Pädagogen

Land und Gemeindeverband haben ein Kindergartenpaket geschnürt: In Zukunft sollen Kindergarten-Pädagogen besser bezahlt werden, außerdem wird die Vorbereitungszeit aufgestockt und um den Mangel an Pädagogen auszugleichen, wird es eine neue Ausbildung geben.

Unter anderem soll eine mit der Gewerkschaft ausverhandelte neue Gehaltstabelle raschere Vorrückungen ermöglichen. Je nach Gehaltsklasse soll dadurch bis zu zehn Jahre früher als bisher das höchstmögliche Gehalt erreicht werden. Von dieser Anpassung werden ca. 1.000 Pädagoginnen/Pädagogen profitieren können, so Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP). Darüber hinaus sollen ausdrücklich anerkannte Sonderausbildungen bei der Gehaltseinstufung stärker berücksichtigt werden.

Aufstockung der Vorbereitungszeit

Ein wichtiger Schritt ist auch die geplante Aufstockung der wöchentlichen Vor- und Nachbereitungszeit. Dieser Teil der Arbeitszeit, der für Teambesprechungen und Elterngespräche, die Gestaltung der pädagogischen Arbeit, Verwaltungstätigkeit und Fortbildung aufgeht, ist für die Betreiber der Kindergärten ein maßgeblicher Faktor bei der Personalbedarfsplanung, erläuterte Gemeindeverbandspräsident Harald Köhlmeier (ÖVP). Statt bisher wöchentlich zehn und 14 Stunden pro Kindergartengruppe soll es künftig bei Gruppen mit nur einer Betreuungsperson mindestens zwölf Stunden, bei Gruppen mit mehreren Betreuungspersonen mindestens 16 Stunden für Vor- und Nachbereitung geben. Auch für die Leitung eines Kindergartens wird zusätzliche wöchentliche Vorbereitungszeit berechnet.

Neue berufsbegleitende Ausbildung

Um dem Personalmangel entgegenzuwirken, wurde mit dem Kolleg Dual eine neue berufsbegleitende Ausbildung für das bestehende Assistenzpersonal in den Vorarlberger Kindergärten entwickelt. Die Teilnehmenden erhalten eine fundierte pädagogische und didaktische Ausbildung, die sie fachlich und rechtlich dazu befähigt, als Kindergartenpädagogin bzw. -pädagoge zu arbeiten.

Im September 2018 wird am Institut St. Josef in Feldkirch das erste berufsbegleitende Kolleg Dual für Elementarpädagogik mit voraussichtlich 20 Teilnehmenden starten. „Bisherige Ausbildungsmodelle werden nicht ersetzt, aber ergänzt“, so Bildungslandesrätin Barbara Schöbi-Fink (ÖVP) dazu.