Rechtsstreit: Arbeiterkammer lenkt ein

Im Rechtsstreit zwischen der Arbeiterkammer und der Rechtsanwaltskammer ist es laut den „Vorarlberger Nachrichten“ zu einem Vergleich gekommen. Streitthema waren Aussagen in der AK-Zeitung zum Thema kostenlose Rechtsberatung - nun lenkt die Arbeiterkammer ein.

Anlass für den Rechtsstreit war die Oktober-Ausgabe des Vorjahres des AK-Mediums „Aktion“, die an alle Haushalte verteilt wird. Dort habe die AK unter anderem behauptet, dass sie die Einzige sei, die Rechtsschutz in Fragen des Arbeits- und Sozialrechts sowie kostenlose Rechtsberatung und Hilfe vor Gericht biete und sie die Einzige sei, die in Konsumentenschutz-, Wohn- und Mietfragen Beratung erteile.

Diese Behauptungen gingen zulasten der rechtsberatenden Berufe, insbesondere also der Anwälte, und seien einfach falsch, so Ekkehard Bechtold, der in dieser Causa als Rechtsvertreter der Anwaltskammer auftritt. Auch die Anwälte böten in den genannten Rechtsgebieten Hilfe an, und das teilweise unentgeltlich - mehr dazu in Rechtsanwaltskammer klagt Arbeiterkammer (vorarlberg.ORF.at; 26.1.2018).

„Veröffentlichung missverständlich“

In der ersten Gerichtsverhandlung räumte AK-Direktor Rainer Keckeis laut „VN“ ein, die Veröffentlichung damals sei missverständlich gewesen, sei aber im Zuge eines politischen Kampfes gegen die Abschaffung der Kammer getätigt worden. Worauf Bechtold meinte, es bestehe kein Anlass für die AK Vorarlberg so zu tun, als ob ohne sie der Rechtstaat zusammenbreche. Die Parteien einigten sich auf einen Vergleich. Die AK wird die strittigen Aussagen künftig unterlassen und in der nächsten AK-Zeitung soll über den Vergleich berichtet werden.