Frastanz liefert fehlende Spar-Widmung nach

Die Gemeindevertretung Frastanz hat die fehlende Widmung für den Eurospar-Markt nachgeliefert. Der Verfassungsgerichtshof hatte Teile des Flächenwidmungsplanes und des Gesamtbebauungsplanes als gesetzeswidrig aufgehoben.

Grund dafür war nach Angaben der Marktgemeinde Frastanz ein Formalfehler beim Auflageverfahren und bei der Planzeichenverordnung. Betroffen waren demnach die Ausnahmegenehmigungen des Gesamtbebauungsplans zweier Grundstücke an der Bahnhofstraße, die aufsichtsbehördlich aber genehmigt wurden - mehr dazu in Eurospar in Frastanz steht ohne Widmung da.

Diese Flächen waren infolgedessen sogenannte „weiße Flecken“, d.h. Flächen ohne Widmung. Die Gemeindevertretung hat nun in der Sitzung am 15. März diesen Fall behandelt und nach einem Auflageverfahren die Flächenwidmung durchgeführt. Einsprüche gab es, so die Gemeinde, keine. In einem nächsten Schritt soll die aufsichtsbehördliche Genehmigung durch das Land Vorarlberg erfolgen.