Finanzmarktaufsicht weist Hypo-Kritik zurück

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) weist die Kritik der Hypo Vorarlberg an der Veröffentlichung der jüngst verhängten Strafzahlung zurück. Man sei gesetzlich dazu verpflichtet, so die FMA - auch wenn die Strafe noch nicht rechtskräftig sei.

Aus Sicht der Finanzmarktaufsicht hat die Hypo Vorarlberg gegen die Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung verstoßen. Dafür soll die Bank 414.000 Euro Strafe zahlen - mehr dazu in Panama-Papers: 414.000 Euro Strafe für Hypo Vorarlberg. Der Hypo-Vorstand bezeichnet die Veröffentlichung dieser Sanktion als unüblich, da die Strafe noch nicht rechtskräftig sei. Die FMA weist diese Kritik zurück.

Das Straferkenntnis zu veröffentlichen ist laut Finanzmarktaufsicht nicht nur üblich, sondern sogar gesetzlich verpflichtend. Bei einem Verwaltungsstrafverfahren - wie in diesem Fall gegen die Hypo Vorarlberg - gebe es Prüfungen, Berichte und Ermittlungen, sagt FMA-Mediensprecher Klaus Grubelnik. Auf Grundlage dieser werde dann eine Sanktion ausgesprochen, die veröffentlicht werden müsse.

Höchststrafe bis zu zehn Prozent des Umsatzes

Der Bank stehe es natürlich frei, dagegen Beschwerde am Bundesverwaltungsgericht einzulegen, sagt Grubelnik. Weil das österreichische Finanzmarkt-Geldwäschegesetz an europäische Richtlinien angepasst worden sei, ergebe sich eine Höchststrafe bis zu zehn Prozent des Gesamtumsatzes. Laut Grubelnik wären das im Fall der Hypo 15 Millionen Euro gewesen. Letztlich fiel die Strafe mit knapp drei Prozent des möglichen Strafrahmens verhältnismäßig gering aus.