VfGH prüft Feldkircher Bettelverbot
Vor zwei Jahren hat die Feldkircher Stadtvertretung ein Bettelverbot für Märkte, Veranstaltungen und bestimmte Orte beschlossen. Eine Frau, die daraufhin wegen stillen Bettelns eine Strafe von 200 Euro zahlen sollte, hat dagegen Beschwerde eingereicht. Nachdem das Landesverwaltungsgericht die Strafe bestätigt hat, ging der Fall an den Verfassungsgerichtshof in Wien.
Im Prüfungsbeschluss vom 1. März äußert der Gerichtshof nun Bedenken, dass das Verbot auch des stillen Bettelns in der Innenstadt einem absoluten Verbot gleichkommen könnte. Eine konkrete Entscheidung gibt es laut VfGH-Pressesprecher Wolfgang Sablatnig aber noch nicht. Stattdessen sei ein Verordnungsprüfungsverfahren angeordnet worden. Ob das Bettelverbot rechtmäßig ist oder nicht, werden die Höchstrichter laut Sablatnig in einer der nächsten Sitzungen entscheiden.
Links:
- Verwirrung um neues Bettelverbot in Bludenz (vorarlberg.ORF.at, 1.2.2018)
- VfGH hob Bettelverbot in Bregenz teilweise auf (vorarlberg.ORF.at; 15.3.2017)