Rechte für Naturschützer: Auswirkungen unklar

Die Naturschutzorganisationen fordern mehr Rechte: Sie wollen volle Parteistellung, wenn es um Eingriffe in die Natur geht. Wie sich das auf die Verfahrensdauer auswirken könnte, sei unklar und hänge vom Einzelfall ab, sagen Experten.

Die Naturschutzorganisationen wollen mitreden, statt nur angehört werden, und fordern daher Parteistellung in allen Verfahren. „Wir haben ja schon Fälle, wo die Naturschutzorganisationen mitreden können“, sagt Gottfried Waibel, Rechtsreferent des Naturschutzbundes.

Parteistellung Naturschutzorganisationen

Die Naturschutzorganisationen fordern in allen Verfahren Parteistellung. Ob die Verfahren länger dauern, kann nur für jeden einzelnen Fall beantwortet werden.

Er verweist auf das Beispiel das umstrittenen Tunnelprojekts in Feldkirch. „Und da zeigt sich, dass ein guter Projektbetreiber vorweg mit der Naturschutzanwaltschaft redet, vorweg mit den Naturschutzorganisationen in Kontakt tritt.“ So lasse sich relativ rasch ein genehmigungsfähiges Projekt vorlegen, glaubt Waibel.

Verzögerung beim Salzmann-Hafen

Anders der Fall des Salzmann-Hafens am Rohrspitz. Vor 14 Jahren begann der Betreiber mit der Planung, noch immer ist das Projekt in der Schwebe. Acht Naturschutzorganisationen und Anrainer haben sich zusammengeschlossen. Beim betroffenen Gebiet handelt es sich um ein Natura 2000-Gebiet - damit gilt EU-Recht. Die Naturschützer haben in dem Verfahren also Parteistellung.

Das haben sie auch genutzt und Beschwerde gegen die Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft erhoben. „Erstmals im Land Vorarlberg. Ein Musterverfahren, weil man den Naturschutzorganisationen im Naturschutzrecht die volle Mitsprache nach wie vor verweigert“, sagt Waibel. „Das ist eigentlich ein Nachteil für den Projektbetreiber, weil man Jahre nachher ins Verfahren einsteigen kann.“

Bachmayr-Heyda rechnet mit längeren Verfahren

Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda beruft sich auf die Aarhus-Konvention, die eine Beteiligung der Öffentlichkeit vorsieht. Er glaubt, dass eine Umsetzung der Konvention zu einem leichten Anstieg der Verfahrenszahl führen würde - allerdings würden die Verfahren dadurch wesentlich komplexer. Schon in einem gewerberechtlichen Verfahren seien viele Fragen zu prüfen. „Und wenn dann die zweite Instanz auch noch die Umweltfragen neu zu überprüfen hat, dann werden die Verfahren sicher länger und komplexer werden.“

Er habe oft den Eindruck gehabt, dass eine zweite Instanz fehle, wenn es um Umweltfragen gehe. Es sei schließlich die Grundlage eines Rechtsstaates, dass Entscheidungen in alle Richtungen überprüft werden könnten. „Und Umweltfragen sind von der zweiten Instanz nie überprüft worden, Fehlentwicklungen konnten nicht korrigiert werden. Und das ist sicher ein Manko im Rechtsstaat“, so Bachmayr-Heyda.

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