Tankstellen-Überfall: Drei Jahre Haft

Wegen Raubes und Diebstahls ist am Freitag am Landesgericht Feldkirch ein 32-Jähriger zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Er hat gestanden, im Dezember des Vorjahres eine Tankstelle in Rankweil überfallen zu haben.

Die Staatsanwaltschaft warf dem mehrfach vorbestraftem Angeklagten aus Deutschland vor, am Abend des 23. Dezember vermummt mit Schal und Mütze die Tankstelle betreten zu haben. Dann soll er mit der Spielzeug-Pistole in der Hand von der Kassiererin Geld gefordert haben.

Drei Jahre Haft für Tankstellenüberfall

Ende Dezember wurde eine Tankstelle in Rankweil überfallen, am Freitag musste nun sich ein 32-Jähriger für die Tat verantworten. Der Deutsche wurde zu drei Jahren Haft verurteilt.

Die Beute betrug rund 450 Euro. Bereits 20 Minuten nach dem Überfall wurde der Mann an einer Bushaltestelle von der Polizei festgenommen.

Geldprobleme als Motiv

Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte geständig. Er bereue die Tat und wolle sich auch bei der Tankstellen-Kassiererin dafür entschuldigen, dass er ihr eine Todesangst eingejagt hat.

Als Grund für den Überfall gab er massive Geldprobleme an. Der gelernte Handwerker ist nach eigenen Angaben seit längerer Zeit arbeitslos und bezieht keine Sozialhilfe. Zudem habe er 6.000 Euro private Schulden und müsse in Deutschland eine offene Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro zahlen.

Seine Verteidigerin wies auf die schwere Kindheit des Angeklagten hin. Er sei in einem Kinderheim aufgewachsen und habe kein leichtes Leben gehabt.

Pistole aus Spielzeuggeschäft gestohlen

Zusätzlich zum Raub wurde der Angeklagte auch wegen Diebstahls verurteilt. Das Schöffengericht es als erwiesen an, dass der 32-Jährige wenige Tage vor der Tat die Spielzeugpistole, die er dann beim Überfall auf die Tankstelle verwendete, in einem Spielwarengeschäft gestohlen hatte.

Zudem gestand der Deutsche, dass er versucht hatte, in einem Supermarkt eine Lesebrille zu stehlen. Weil er dabei von einem Kaufhaus-Detektiv erwischt wurde, muss er nun auch eine Geldstrafe in Höhe von 150 Euro bezahlen.

„Tat kein Kindergeburtstag“

Das Gericht verurteilte den Mann wegen Raubes und Diebstahls zu drei Jahren Haft. Die Tat des Angeklagten sei „kein Kindergeburtstag“, so der Richter. Er sei einschlägig vorbestraft und habe die Tat bewusst geplant.

Mildernd wirkte sich das Geständnis sowie seine Reue aus. Staatsanwaltschaft und Verteidigung gaben keine Erklärung ab, damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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