Stadttunnel-Prüfung wurde unterbrochen

Nach nur einem Verhandlungstag am Bundesverwaltungsgericht ist die Verhandlung des Stadttunnels Feldkirch unterbrochen worden. Die Verwaltungsrichter haben neue Gutachten beantragt.

Vergangene Woche hat am Bundesverwaltungsgericht in Wien das Rechtsmittelverfahren zum Stadttunnel in Feldkirch begonnen. Drei Verwaltungsrichter prüfen das Projekt vor allem im Hinblick auf Umweltfragen. Im Mittelpunkt steht die Beschwerde der Projektgegner gegen den positiven Bescheid des Landes.

Weiterer Zeitplan noch unklar

Nach nur einem Tag wurde die Verhandlung nun unterbrochen. Ursprünglich hatten die Richter sechs Verhandlungstage für den Akt mit rund 20.000 Seiten angesetzt. Am ersten Tag wurden laut Auskunft des Bundesverwaltungsgerichts bereits sämtliche Fachbereiche durchgearbeitet und von den Richtern erledigt.

Allerdings wurden neue Gutachten in den Bereichen Verkehr, Luft, Lärm und Humanmedizin beantragt. Bis wann diese Gutachten vorliegen, könne derzeit nicht abgeschätzt werden, heißt es vom Bundesverwaltungsgericht. Darum habe man sich dazu entschieden, vorerst auch keine weiteren Verhandlungstermine anzuberaumen.

Tunnelspinne Feldkirch Stadttunnel Feldkirch

Land Vorarlberg

Riesenprojekt für 253 Millionen Euro

Der Stadttunnel umfasst vier Tunneläste mit einer Gesamtlänge von knapp vier Kilometern. Ein unterirdischer Kreisverkehr verbindet die vier Äste. Die Kosten für das Riesenprojekt belaufen sich laut dem Land Vorarlberg auf 253 Mio. Euro. Ziel ist es, das Stadtgebiet von Feldkirch von Verkehr und Abgasen zu entlasten. Die sogenannte „Bärenkreuzung“ zählt jeden Tag zwischen 40.000 und 50.000 Fahrzeuge. Wegen ständiger Grenzwertüberschreitungen ist Feldkirch zu einem Sanierungsgebiet nach dem Immissionsschutzgesetz Luft erklärt worden.

Im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) werden Projekte auf ihre Auswirkungen auf Umwelt, Natur, Landschaft und Menschen, Wirtschaft und Tourismus untersucht. Der positive Bescheid des Landes enthielt 2015 über 300 Auflagen und 60 Empfehlungen. Das Bundesverwaltungsgericht hat sich schon einmal mit der Causa beschäftigt: Vergangenes Jahr blitzten Bürgerinitiativen mit dem Versuch ab, sich im Verfahren Parteistellung zu erkämpfen.

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