21-Jähriger wegen Messerattacke verurteilt

Ein 21-jähriger Afghane ist am Dienstag am Landesgericht Feldkirch wegen absichtlich schwerer Körperverletzung zu 18 Monaten Haft verurteilt worden. Er soll einen Mitbewohner in einem Flüchtlingsheim mit einem Messer attackiert haben.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 21-Jährige vor rund einem halben Jahr in einer Flüchtlingsunterkunft in Bludenz einem Mitbewohner mit drei Messerstichen schwere Verletzungen zugefügt hat. Einen weiteren Bewohner versuchte er laut Gericht mit drei Hieben zu verletzen, dieser konnte die Angriffe aber abwehren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Angeklagter nur zum Teil geständig

Der Angeklagte war nur zum Teil geständig. Er habe das Messer eingesetzt, weil er sich gegen den Angriff eines Mitbewohners wehren wollte. Dabei sei es zu den Verletzungen des Opfers am Bauch, am Oberarm und an der Hand gekommen. Der Mitbewohner schilderte den Vorfall völlig anders:Er sei schlafend im Bett gelegen, als der Afghane - möglicherweise aus einem Rachegefühl heraus - zugestochen habe.

Das zweite Opfer, das aber unverletzt blieb, bestätigte die Aggression des Angeklagten. Insgesamt waren drei Messer im Spiel. Zwei, so bestätigte der Angeklagte am Dienstag, gehörten ihm. Der Verteidiger wies auf das schwere Umfeld hin, in dem der Angeklagte in Afghanistan aufgewachsen war und plädierte für ein mildes Urteil. Der Richter sagte, er wünsche dem Angeklagten - trotz seiner Straftaten - alles Gute. Jeder, der sich ordentlich aufführe, soll eine Chance haben.

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