Kindergartengesetz: Jugendanwalt skeptisch

Der Mangel an Kindergartenpädagogen führt erneut zu einer Novellierung des Kindergartengesetzes. Künftig soll vermehrt weniger qualifiziertes Personal eingesetzt werden. Für Kinder- und Jugendanwalt Michael Rauch sind diese Pläne höchst bedenklich.

Die Pläne sehen vor, dass Kindergartenassistenten Pädagogen ersetzen sollen. Das ist bislang nur in den Randzeiten der Fall. Nach Ansicht von Kinder- und Jugendanwalt Michael Rauch fehlt Kindergartenassistenten aber grundlegendes pädagogisches Wissen, um eine Kindergartengruppe selbständig führen zu können. Eine Verschlechterung im Personal wirke sich negativ auf die Entwicklungs- und Bildungschancen der Kinder aus.

Zudem sieht er in der beabsichtigten Reduktion der einschlägigen Berufserfahrung von Kindergartenassistenten eine zusätzliche Verschlechterung der Qualität. Rauch befürchtet, dass künftig nicht mehr die Qualität, sondern nur mehr die Quantität zählt - das sei der falsche Weg.

Thoma kann Bedenken nachvollziehen

Für Kindergarteninspektorin Margot Thoma sind Rauchs Bedenken zum Teil nachvollziehbar. Sie geht zwar davon aus, dass die Aufsicht der Kinder durch Kindergartenassistenten auch in den Kernzeiten nicht verschlechtert wird. Jedoch haben Kindergartenpädagogen einen klaren Bildungsauftrag, der erfüllt werden muss. Und dafür brauche es eine gute Ausbildung im Vorfeld.

Der Übergang von Kindergarten in die Schule sei höchst heikel, Kindergartenpädagogen seien dafür geschult. Und auch bei schwierigen Fällen, wenn Kindergartenpädagogen mit Missbrauchsfällen etc. konfrontiert werden, spielen die Ausbildung und das nötige Wissen eine Rolle. Um dem Mangel entgegen zu wirken, wird deshalb eine zusätzliche duale Ausbildung für Kindergartenassistenten zu Kindergartenpädagogen angeboten. Sie beginnt im Herbst und dauert drei Jahre. Der Kurs ist mit 20 Teilnehmern bereits seit längerem voll.

Frühstück (ÖVP): Novelle greift nur im Ausnahmefall

ÖVP-Klubobmann Roland Frühstück betonte am Donnerstag in einer Aussendung, dass das neue Kindergartengesetz mehr Planungssicherheit für Eltern und Gemeinden bringe. Da es weder sinnvoll sei, dass sich die Gemeinden gegenseitig das Personal abwerben, noch wünschenswert, dass einzelne Kindergartengruppen geschlossen werden müssen, sei es notwendig, auf den derzeitigen Engpass mit entsprechenden Maßnahmen zu reagieren. Wichtig sei aber, dass die geplante Novelle nur im Ausnahmefall greife und dann zeitlich befristet sei, bis wieder eine ausgebildete Elementarpädagogin zur Verfügung stehe.

Bildungslandesrätin Barbara Schöbi-Fink (ÖVP) betonte auf ORF-Anfrage überdies, dass auch Assistentinnen über eine zweijährige Berufserfahrung verfügen müssen und eine einschlägige Ausbildung mit sich bringen.

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