VfGH: Bregenzer bewirbt sich als Höchstrichter
ORF
Die Wahl des Verfassungsrichters ist keine juristische, sondern eine politische Frage: Präsident, Vizepräsident und sechs Richter nominiert die Regierung, je drei Höchstrichter der Nationalrat und der Bundesrat, die zuvor ein Kandidatenhearing abhalten.
Weil sich ÖVP und FPÖ dem Vernehmen nach schon geeinigt haben (mehr dazu in Ex-Justizminister Brandstetter vor Sprung in VfGH), dürfte Weh - Dauergast auf den VfGH-Bewerbungslisten - wieder leer ausgehen. Zuletzt hatte sich der Bregenzer Anwalt 2012 dem Hearing im Nationalrat gestellt.
Weh bleibt zuversichtlich
Weh rechnet sich aber trotzdem gute Chancen auf den Posten aus. Generell sei es höchst an der Zeit, dass Vorarlberg endlich wieder im VfGH vertreten sei. Von den Erfahrungen der Vorarlberger Juristen mit dem Liechtensteiner Staatsgerichtshof sowie mit der basisdemokratischen Schweiz könne der VfGH nur profitieren.
Kritik an Ausschluss von Rechtsanwälten
Dass über die Berufung an den Verfassungsgerichtshof weniger die Qualifikation der Kandidaten als vielmehr parteipolitisches Kalkül entscheidet, sieht Weh mit gemischten Gefühlen. Als relativ fair empfindet er die Nominierung von je drei Verfassungsrichtern durch Bundesrat und Nationalrat, weil es hier zumindest ein öffentliches Kandidaten-Hearing gebe.
Dass aber die Regierung sechs Höchstrichter, den Präsidenten und den Vizepräsidenten im Alleingang nominieren kann, hält Weh für problematisch - vor allem, weil Praktiker, wie Anwälte und Notare, dabei ausgeschlossen seien. Diese Bestimmung sei nicht mehr zeitgemäß, so Weh gegenüber dem ORF Vorarlberg.
Die Kandidaten-Hearings für den Verfassungsgerichtshof starten in rund zwei Wochen.
Links:
- Verfassungsrichter: Weh nicht nominiert (vorarlberg.ORF.at, 5.12.2012)