Buchhalter vor Gericht: Spendengelder eingesteckt

In Feldkirch steht derzeit ein 35-jähriger Unterländer vor Gericht. Der Mann soll als Buchhalter einen wohltätigen Verein um mehr als 120.000 Euro geschädigt haben, indem er Spendengelder für eigene Zwecke verwendete.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann gewerbsmäßigen schweren Betrug vor. Er soll die Buchhaltung, die er für den wohltätigen Verein gemacht hat, manipuliert haben. Zwischen 2014 und 2015 habe der Mann verschiedene Gutscheine bestellt. Diese Gutscheine, im Wert von knapp 120.000 Euro, seien aber nicht an hilfsbedürftige Menschen verteilt worden. Stattdessen habe der Angeklagte die Gutscheine für sich selbst verwendet.

Prozess schwerer Betrug

ORF

Handkassa und Gutscheine gefunden

Bei einer Prüfung der Vereinsfinanzen sei schließlich ein Fehlbestand entdeckt worden. Zudem sei beim Angeklagten eine Handkassa mit 30.000 Euro in bar und 28.000 Euro in Gutscheinen entdeckt worden. Wie der Staatsanwalt betont, hätten die Vorgesetzten des Buchhalters davon nichts gewusst. Der Mann habe das in ihn gesetzte Vertrauen ausgenutzt, um sich selbst zu bereichern.

Buchhaltung: „Zettelwirtschaft“ und Durcheinander

Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. Der Unterländer gab vor Gericht zwar zu, Gutscheine bestellt und abgeholt zu haben, dies sei jedoch immer im Auftrag von leitenden Vereinsmitarbeitern erfolgt. Der 35-Jährige gab an, alles korrekt in der Buchhaltung erfasst zu haben. Der Fehlbestand in der Bilanz sei auf andere Personen im Verein zurückzuführen, die es mit den Finanzen nicht so genau genommen hätten. Die Verteidigerin spricht im Prozess von einer „Zettelwirtschaft“ und einem riesigen Durcheinander.

Angeklagter sieht sich selbst als Sündenbock

Der Angeklagte sieht sich nun als Sündenbock. Warum ihn zahlreiche Zeugen schwer belasten, kann er sich nicht erklären. Er vermutet, dass die anderen Personen Angst um ihre eigenen Jobs haben, sollte herauskommen, dass sie den finanziellen Schaden verursacht haben. Derzeit finden die Zeugenbefragungen statt. Weil am Mittwoch eine Zeugin krankheitsbedingt nicht vor Gericht erscheinen kann, wird der Prozess auf unbestimmte Zeit vertagt.