WK prüft Änderungen beim Raumplanungsgesetz
In der vergangenen Woche hat der ÖVP-Landtagsklub Ideen für das neue Raumplanungsgesetz vorgestellt. Diesen Ideen will sich die Wirtschaftskammer nicht verschließen, dennoch müssen zuerst noch die Details genau unter die Lupe genommen werden, sagt der stellvertretende Wirtschaftskammerdirektor Marco Tittler. Künftig sollen laut dem ÖVP-Vorschlag beispielsweise Baulandwidmungen befristet ausgesprochen werden, also quasi verfallen, wenn nicht fristgerecht gebaut wird. Laut Wirtschaftskammer muss nun geklärt werden, ob es Ausnahmen gibt, falls sich die Erweiterung eines Betriebes aus wirtschaftlichen Gründen um ein oder zwei Jahre verzögert.
Verdichtetes Bauen hängt von Situation im Ort ab
Zustimmung kommt von der Wirtschaftskammer zum verdichteten Bauen in Stadt- und Ortszentren, sagt Tittler. Jedoch müsse man auf die Situation in den einzelnen Gemeinden oder Städten eingehen. So hat das Gebiet in Dornbirn rund um den Bahnhof sicherlich andere Voraussetzungen als Bahnhöfe in kleineren Gemeinden. Hier müsse man laut Tittler Kerngebiete oder Kernzonen definieren und im Einzelfall entscheiden, welche Stockanzahl bei Hochhäusern sinnvoll wäre.
Widmungskategorie „geförderter Wohnbau“
Die Einführung einer eigenen Widmungskategorie „gemeinnütziger Wohnbau“ sieht Tittler skeptisch. Auf einem so gewidmeten Grundstück könnte dann sozialer Wohnbau entstehen und sonst nichts. Davon ist man bei der Wirtschaftskammer nicht begeistert, sagt Tittler. So würde die Widmungskategorie „geförderter Wohnbau“ viel mehr Sinn machen. Denn hier gehe es schließlich nicht nur um Mietwohnungen, sondern auch um den Anspruch kostengünstig bauen zu können. Einigermaßen kostengünstige Eigentumswohnungen wären von einer Widmungskategorie für den geförderten Wohnbau mitabgedeckt.