ÖVP will Kauf von Bauland begrenzen

Der ÖVP Landtagsklub will heuer das Raumplanungsgesetz ändern, um der Verteuerung von Grundstücken und Mieten entgegenzuwirken. Der Plan ist, Grundstücksbesitzer mit mehr als fünf Hektar unbebautem Bauland vom Neuerwerb auszuschließen.

Viel zu viele gewidmete Grundstücke liegen brach und stehen für den Wohnbau nicht zu Verfügung. Der ÖVP-Landtagsklub will der Bauland-Hortung einen Riegel vorschieben. Beim Kauf eines Grundstücks müsste sich der Käufer in Zukunft verpflichten, seine Liegenschaft innerhalb von sieben Jahren zu bebauen, so ÖVP-Klubobmann Roland Frühstück. Beim Kauf zum Zweck der Erweiterung einer bestehenden Betriebsanlage soll die Bebauungsfrist 14 Jahre betragen.

Arbeitsschwerpunkte der ÖVP

Der ÖVP-Landtagsklub hat die Arbeitsschwerpunkte für 2018 präsentiert. Im Mittelpunkt steht der Kampf gegen teures Wohnen.

Versteigerung droht am Ende

Wird innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der Feststellung keine Einigung über den Erwerb mit der Standortgemeinde erzielt, soll das betroffene Grundstück auf Antrag der Grundverkehrs-Landeskommission versteigert werden, so Frühstück.

Obergrenze bei Neuerwerb von Bauland

Frühstück betont, bereits bestehende Widmungen würden nicht erfasst. Es gebe auch keine finanzielle Belastung für Liegenschaften, die bereits gewidmet sind. Die ÖVP will darüberhinaus eine Obergrenze einziehen. Bei mehr als fünf Hektar unbebautem Bauland, wird der Eigentümer vom Erwerb weiterer Flächen ausgeschlossen.

Bauherren wären von den neuen Bestimmungen nicht betroffen, sagt Frühstück. Wenn jemand einmalig eine Fläche von rund 800 Quadratmeter kaufe, dann könne dies ein Vater tun und an sein Kind weitergeben, ohne dass er in diese Frist hineinfalle. Hier muss keine Verpflichtung zur Bebauung eingegangen werden.

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