Sechs Männer wegen Racheakt verurteilt

Am Landesgericht Feldkirch sind am Donnerstag sechs Angeklagte wegen Körperverletzung und als Beitragstäter zu Gefängnisstrafen und Geldstrafen verurteilt worden. Sie sollen einen Mann aus Rache für eine Vergewaltigung niedergeschlagen haben.

Im März 2016 wurde in Lustenau ein Mann in einem Auto überfallen und durch Schläge schwer verletzt. Unter anderem trug er ein Schädelhirntrauma davon.
Sechs Angeklagte waren laut Gericht an der Tat beteiligt. Zwei Beschuldigte, die Schläge mit einer Eisenstange vor Gericht zugaben, wurden zu je zwei Jahren Haft verurteilt und 2.000 Euro Schmerzensgeld. Die Männer im Alter zwischen 31 und 38 Jahren waren vorbestraft. Sie machten vor Gericht keine weiteren Angaben.

Zwei weitere Angeklagte, die als Auftraggeber und als Chauffeur fungiert haben sollen, erhielten bedingte Haftstrafen von vier Monaten und unbedingte Geldstrafen in der Höhe von 1.600 Euro und 960 Euro. Der Organisator des Treffens kam mit 540 Euro Geldstrafe davon.

Der Richter glaubte den Angaben der Beschuldigten nicht, wonach sie einen Bodenleger-Auftrag erfüllt hätten. Vielmehr ging der Richter davon aus, dass alles auf einen Racheakt hindeute. Die Tochter eines Angeklagten war angeblich Opfer einer Vergewaltigung geworden. Drei Urteile sind rechtskräftig, weitere drei nicht.

Messerstecherei in Lustenauer Diskothek

Ein Angeklagter stand auch im Zusammenhang mit einer Messerstecherei in der Lustenauer Diskothek „Sender“ vor Gericht. Er soll versucht haben, Einfluss auf Zeugen zu nehmen. Sie sollten vor Gericht aussagen, dass sie nicht gesehen hätten, wer damals zugestochen hatte. Der Angeklagte gehört zu jenen Männern, die vor Gericht nicht aussagen wollten.