Regress bei ambulanter Pflege bleibt aufrecht

Im Rechtsausschuss des Landtags stand am Mittwoch der Wegfall des Pflegeregresses zur Debatte. Die momentane Ungleichbehandlung der stationären und der ambulanten Pflege daheim bleibt vorerst aufrecht.

Der Wegfall des Pflegeregresses, also des Vermögenszugriffes auf die Pfleglinge und deren Angehörige, betrifft nicht nur die stationäre Pflege in Heimen. Wer ambulant zuhause gepflegt wird, muss sein Vermögen nach wie vor verwerten. Die SPÖ forderte in einem Antrag, diese Ungleichheit zu beseitigen und den Regress auch bei der ambulanten Pflege - und bei Behinderten in mobilen Einrichtungen - abzuschaffen.

Inhaltlich waren zwar alle Parteien für den SPÖ-Antrag. Ein Vorarlberger Alleingang könnte aber dazu führen, dass das Land auf den Kosten sitzenbleibe, so Rechtsausschussvorsitzender Thomas Winsauer von der ÖVP. Deshalb wurde die Regress-Ausweitung vertagt. Wenn genaue Daten über die Einnahmenausfälle durch den Regress-Wegfall vorliegen, soll mit dem Bund über eine Gesamtlösung für den Wegfall des Regresses auch im ambulanten Bereich verhandelt werden.

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