27-Jähriger wegen Hitler-Lob verurteilt

Ein 27-jähriger Mann hat sich am Donnerstag vor dem Schwurgericht in Feldkirch verantworten müssen, weil er Adolf Hitler gelobt und den Holocaust geleugnet haben soll. Er wurde zu acht Monaten bedingter Haft und 960 Euro Geldstrafe verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Lustenauer vor, zwischen Mai und Oktober 2016 gegen das Verbotsgesetz verstoßen zu haben. So habe er Adolf Hitler im Verwandtenkreis gelobt - er sei ein guter Mann gewesen und habe sich für den Weltfrieden einsetzt. Zudem habe er behauptet, die Massenvernichtung an den Juden habe nicht stattgefunden.

Über einige lebende Politiker soll der 27-Jährige wenig Positives geäußert haben: Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel müsse erschossen werden, so der Angeklagte. Und Bundespräsidentschaftskandidat Alexander Van der Bellen habe er via Facebook beschimpft und mit dem Tod bedroht.

Angeklagter geständig

Vor Gericht zeigte sich der Mann in allen Anklagepunkten geständig. Van der Bellen habe er im Alkoholrausch gedroht. Seine früheren Aussagen bereue er, auch bekomme er jetzt Nachhilfe in Geschichte vom Institut für Sozialdienste. Ferner sagt der 27-Jährige, er sei mit einer „Halbjüdin“ verlobt und habe auch vor, sie zu heiraten.

Nach dem einstimmigen Schuldspruch der Geschworenen verurteilte ihn das Gericht wegen gefährlicher Drohung und Verstoß gegen das Verbotsgesetz zu acht Monaten bedingter Haft und einer unbedingten Geldstrafe von 960 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.