Wie lange Gutscheine ihre Gültigkeit behalten

Die Einkaufstage nach Weihnachten werden jedes Jahr intensiv genutzt, um Geschenkgutscheine einzulösen. Manche Gutscheine bleiben aber jahrelang liegen - und verlieren ihre Gültigkeit trotzdem nicht.

Auch bei Gutscheinen lohne es sich, das Kleingedruckte zu lesen, sagt Julius Moosbrugger von der Wirtschaftskammer Vorarlberg. Grundsätzliche gelte: „Wenn er zeitlich nicht beschränkt ist, dann würde er erst nach dreißig Jahren verjähren.“ Die meisten Gutscheine haben aber eine Ablauffrist - und die kann laut Moosbrugger sehr kurz sein. Das sei etwa bei Gratis- und Werbegutscheinen der Fall.

Umtauschwahnsinn nach Weihnachten

ORF

„Wenn es Leistungsgutscheine sind - man hat einen Gutschein gegen Geld gekauft - dann wird diese Ablauffrist des Gutscheines in aller Regel irgendwo im Bereich frei bis fünf Jahre liegen“, so der Fachmann. Ein Umtausch gegen Bargeld sei generell nicht möglich, Gutscheinaussteller würden diesbezüglich aber Kulanz zeigen. Die Chance sei größer bei Gutscheinen, die erst kurz abgelaufen seien als bei solchen, die schon jahrelang abgelaufen seien, meint Moosbrugger.

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Erster Einkaufstag nach Weihnachten

Das Christkind dürfte heuer besonders brav gewesen sein: In den Geschäften im Oberland war es am Mittwochvormittag ruhig - ein normaler, starker Einkaufstag.

AK: Verkürzung braucht Begründung

Die Arbeiterkammer verwies am Mittwoch zudem darauf, dass Gutscheine laut einem Urteil des Obersten Gerichtshofs ihre Gültigkeit 30 Jahre lang behalten. Eine Verkürzung sei zwar möglich, aber nur mit einem triftigen Rechtfertigungsgrund des Unternehmers. „Nach Ablauf einer unzulässigen Befristung können Gutscheine nun nicht mehr für wertlos erklärt werden“, so Gabriele Zgubic von der Arbeiterkammer. „Der Gutschein muss verlängert oder der Kaufpreis zurückerstattet werden.“