Feuerwerk: Land ruft zur Einschränkung auf

Die Vorarlberger Landesregierung ruft zur Mäßigung beim Silvester-Feuerwerk auf. Die Lärm- und Feinstaubbelastungen könnten auch reduziert werden, wenn die Feuerwerke zeitlich und räumlich von den Gemeinden eingeschränkt würden.

Feuerwerke übten seit Jahrhunderten eine große Faszination auf die Menschen aus, die Feuerwerkskörper hätten aber auch schädlichen Einfluss auf Menschen, Tier und Natur, heißt es in einer Aussendung der Landesregierung. Daher sollten sie, soweit dies möglich ist, vermieden werden.

Die Lärm- und Feinstaubbelastungen in der Silvesternacht seien vielerorts so hoch wie sonst nie im Jahr, heißt es in der Aussendung. Der Grenzwert von Feinstaub werde an fast allen Messstellen um das mehrfache überschritten. Je nach Lage und meteorologischen Bedingungen seien Silvesterfeuerwerke sogar für mehrere Feinstaubtage verantwortlich, so die Landesregierung.

Bernhard: Gefahr für die Gesundheit

Hohe Feinstaubkonzentrationen stellten eine enorme Belastung für die Atemwege dar, betont Gesundheitslandesrat Christian Bernhard (ÖVP). Dazu kommen Verletzungen durch die Feuerwerkskörper, wie Bernhard betont. So mussten zum Jahreswechsel 2016/2017 laut Bernhard 15 Menschen in Vorarlbergs Spitälern behandelt werden. Häufigste Verletzungen waren Verbrennungen im Gesicht und an den Händen, Augenverletzungen und Sprengverletzungen an den Händen.

Landesräte fordern zeitliche und örtliche Begrenzung

Umweltlandesrat Johannes Rauch (Grüne) und Tierschutzlandesrat Erich Schwärzler (ÖVP) appellieren an die Vorarlberger Gemeindeoberhäupter, Feuerwerke an Silvester zeitlich zu begrenzen, etwa zwischen 21.00 und 01.00 Uhr, oder nur in bestimmten Bereichen oder an bestimmten Plätzen zu genehmigen. Bereits Feuerwerke mit der Kennzeichnung „Kategorie F2“ (Feuerwerkskörper mit geringem Lärmpegel) sind im Ortsgebiet eigentlich verboten.

Dieses Verbot kann aber von den Gemeinden per Verordnung aufgehoben werden, wenn die Lärmbeläastigung und die Gesundheitsgefährdung als nicht unzumutbar eingestuft werden. „Ich verstehe, dass Bürgermeisterinnen und Bürgermeister an Silvester keine Spielverderber sein wollen, aber es geht auch darum, Mensch, Tier und Umwelt vor gesundheitlichen Belastungen zu schützen,“ so Rauch.

Schwärzler: Rücksicht auf Tiere nehmen

„Auch Tiere leiden sehr stark unter dem für sie ungewohnten Knall- und Blitzlichtgewitter, das oft stundenlang andauert“, sagt Landesrat Schwärzler. Deshalb sollen im Nahbereich von landwirtschaftlichen Betrieben und Tierheimen keine Feuerwerke gezündet werden. Zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt müssen die Reste des Feuerwerks entsorgt werden.

„Weniger ist manchmal mehr“

Die Landesregierung ruft dazu auf, folgende Grundsätze einzuhalten:

  • Weniger ist manchmal mehr: Reduzieren Sie Ihr Feuerwerk, auch Ihren Mitmenschen, der Tier- und Umwelt sowie der Luftqualität zuliebe.
  • Konzentrieren Sie das Zünden der Knall- und Feuerwerkskörper ausschließlich auf die Zeit des Jahreswechsels (zwischen 21:00 Uhr und 1:00 Uhr). Die unerwünschten Belastungen werden so auf eine kurze Zeit reduziert.
  • Entsorgen Sie die Reste, vermeiden Sie das Abfeuern auf Weide- und Äsungsflächen (nicht verrottbare Plastik- und Metallteile können in das Tierfutter gelangen und bei den Tieren schwere gesundheitliche Störungen auslösen).