Schweiz verschärft Mehrwertsteuerpflicht
Die wichtigste Neuerung für ausländische Unternehmen betrifft die grundsätzliche Mehrwertsteuerpflicht. Bisher stellte das Schweizer Recht bei ausländischen Unternehmen nur auf die Höhe der Inlandsumsätze (in der Schweiz und Liechtenstein) ab. Mit 1.1.2018 ist nun der weltweite Umsatz maßgebend. Mehrwertsteuerpflichtig ist jedes ausländische Unternehmen, dass einen Gesamtumsatz von 100.000 hat.
Steueranwalt muss engagiert werden
Außerdem bringt die neue Regelung einige bürokratische Hürden mit sich - jedes betroffene Unternehmen muss beispielsweise einen Steueranwalt engagieren. Das trifft auch viele kleine und mittlere Unternehmen. Die Schweizer Regierung erhofft sich durch die Änderung zusätzliche Einnahmen von rund 40 Millionen Schweizer Franken pro Jahr.